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Was bedeutet die Eigentumsrechte bei unverheirateten Paaren?

Was bedeutet die Eigentumsrechte bei unverheirateten Paaren?

Bei unverheirateten Paaren bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass die Immobilie dann auch beiden Partnern gemeinsam gehört. Für die Eigentumsrechte ist nämlich nicht entscheidend, wer was zum Erwerb oder zur Errichtung der Immobilie beigetragen hat, sondern alleine wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Kann eine Eheleute das Haus verkaufen?

Eheleute können nicht einfach im Alleingang das Haus verkaufen, wenn beide im Grundbuch vermerkt sind. Kann keine Einigung erzielt werden, besteht nur noch die Möglichkeit einer sogenannten Teilungsversteigerung. Diese kann, unabhängig von den Eigentumsanteilen, von jedem Ehepartner beantragt werden.

Wie ist es mit Ehepartnern in Scheidung zu verkaufen?

Denn es gilt: Ehepartner:innen in Scheidung oder Mitglieder einer Erb:innengemeinschaft können nicht einfach im Alleingang das Haus oder ihren Anteil verkaufen, wenn mehrere Parteien im Grundbuch vermerkt sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Immobilie allen zu gleichen Teilen gehört oder die Anteile am Eigentum variieren.

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Welche Immobilie kaufen unverheiratete Paare?

Wenn unverheiratete Paare gemeinsam eine Immobilie kaufen, können sie zwischen verschiedenen Eigentumsformen wählen. Diese sollten auch im Hinblick auf Extremfälle wie Trennung oder ein Versterben des Partners durchdacht werden. Vieles davon können die Partner über einen Partnerschaftsvertrag regeln.

Was sind die Steuern für unverheiratete Paare?

Ein unschöner Nebeneffekt sind zudem die anfallenden Steuern. Da unverheiratete Paare steuerrechtlich wie ledige Einzelpersonen behandelte werden, sind bei Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück an den Partner, indem dieser als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen wird, Grunderwerbssteuern zu zahlen.

Wie ist die Beziehung mit unverheirateten Partnern geregelt?

Denn anders als bei Ehepaaren ist die Beziehung und – in diesem Zusammenhang besonders wichtig – der Besitzstand zwischen unverheirateten Partnern nicht gesetzlich geregelt. Wenn nicht anders vereinbart, leben verheiratete Paare automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Ist es nicht anders vereinbart mit verheirateten Paaren?

Wenn nicht anders vereinbart, leben verheiratete Paare automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei nicht verheirateten Paaren gilt dies nicht und sie müssen selbst für Rechtsicherheit sorgen. Der Kauf eines Eigenheims stellt häufig einen Kraftakt dar.

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