Inhaltsverzeichnis
- 1 Was bedeutet Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung?
- 2 Wer meldet Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung?
- 3 Wie werden Kinder bei der Rente berechnet?
- 4 Wie zählen Berücksichtigungszeiten?
- 5 Bis wann kann man Kindererziehungszeiten beantragen?
- 6 Wie wirken sich Kinderberücksichtigungszeiten auf die Rente aus?
- 7 Wie wird das Kindergeld ausgezahlt?
- 8 Was ist das Kindergeld für das erste und das dritte Kind?
Was bedeutet Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung?
Zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten können Sie auch sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung erhalten. Die Berücksichtigungszeit beginnt am Tag der Geburt und endet nach spätestens 10 Jahren. Werden in diesem Zeitraum weitere Kinder geboren, verlängert sie sich nicht.
Wie viele Rentenpunkte für Kinder?
Als Verdienst wird der deutsche Durchschnittsverdienst angenommen. Entsprechend gibt es bis zu 2,5 Entgeltpunkte auf das Rentenkonto. Für seit 1992 geborene Kinder gibt es – wie vor der Reform – bis zu drei Erziehungsjahre und entsprechend drei Entgeltpunkte.
Wer meldet Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung?
Erziehungszeiten werden dem Rentenkonto nur gutgeschrieben, wenn dies auch beantragt wird. Dafür legen Eltern der Deutschen Rentenversicherung eine Erklärung im so genannten Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten sowie die Geburtsurkunde des Kindes vor.
Wie werden Kinder auf die Rente angerechnet?
Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflicht beiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Und für alle vor 1992 geborenen Kinder werden durch die sogenannte Mütterrente 30 Monate Kindererziehungszeiten angerechnet.
Wie werden Kinder bei der Rente berechnet?
Für Geburten vor 1992 werden Kindererziehungszeiten für die Dauer von zwei Jahren beziehungsweise 24 Monaten angerechnet, für Geburten danach sind es drei Jahre beziehungsweise 36 Monate. Kindererziehungszeiten steigern als Beitragszeiten also ganz unmittelbar die Rente.
Wie werden die Berücksichtigungszeiten angerechnet?
Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Auch der Erwerbsminderungsrentenschutz wird durch die Kinderberücksichtigungszeiten gewahrt.
Wie zählen Berücksichtigungszeiten?
Berücksichtigungszeiten zählen für die meisten Wartezeiten dazu, unter anderem bei den Wartezeiten von 35 Jahren (Altersrente für langjährig Versicherte) und von 45 Jahren (Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Sie zählen nicht bei der allgemeinen Wartezeit.
Wie werden Erziehungszeiten bei der Rente berechnet?
Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten: Rentenpunkte durch die KEZ. Für jeden Kalendermonat Kindererziehungszeiten gibt es einen Entgeltpunkt von 0,0833. Für ein Jahr sind es somit = 12 Monate x 0,0833 = 0,9996 Entgeltpunkte = 1,0000 EP. Für drei Jahre sind es 36 Monate x 0,0833 = 2,9988 = 3,0 EP.
Bis wann kann man Kindererziehungszeiten beantragen?
Den Antrag hierfür können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei der Deutschen Ren- tenversicherung stellen. Mit den Kindererziehungszeiten erwerben Sie Rentenan – sprüche in Form von Entgeltpunkten. Für jedes vor 1992 ge – borene Kind erhalten Sie 2,5 Entgeltpunkte.
Wann beantragt man Kindererziehungszeiten?
Wann sollte der Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten gestellt werden? Auf Antrag werden in Ihrem Versicherungskonto für die ersten 36 Monate nach der Geburt Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung gespeichert. Die Kindererziehungszeiten werden immer für bereits zurückliegende Zeiträume berücksichtigt.
Wie wirken sich Kinderberücksichtigungszeiten auf die Rente aus?
Anders als die Kindererziehungszeiten erhöhen die Kinderberücksichtigungszeiten den Rentenanspruch nicht direkt um einen festen Betrag. Dennoch können auch sie sich rentensteigernd auswirken. wegen Teilzeitarbeit, um bis zu 50 Prozent wegen zeitgleicher Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet werden.
Wie wird das Kindergeld beeinflusst?
Die Höhe des vom Unterhaltspflichtigen zu zahlenden Kindesunterhalts wird vom Kindergeld beeinflusst. Das Kindergeld wird nur an einen Elternteil ausgezahlt, i.d.R. an denjenigen, bei dem sich das Kind aufhält. Denn gem. § 64 II 1 EStG ist Kindergeldberechtigt derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Wie wird das Kindergeld ausgezahlt?
Das Kindergeld wird nur an einen Elternteil ausgezahlt, i.d.R. an denjenigen, bei dem sich das Kind aufhält. Denn gem. § 64 II 1 EStG ist Kindergeldberechtigt derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Wenn dies auf beide Elternteile zutrifft, so müssen sie sich einigen, wer das Kindergeld erhalten soll.
Wie verringert sich das Kindergeld für jedes Kind?
der Elternteil, der das Kind tatsächlich betreute das Kindergeld erhält, so verringert sich der Kindesunterhalt, den der andere barunterhaltsverpflichtete Elternteil zahlen muss um die Hälfte des Kindergeldes für jedes Kind.
Was ist das Kindergeld für das erste und das dritte Kind?
Das Kindergeld beträgt ab dem 1. 1. 2014 184 EUR für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das 3. Kind und 215 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Wer gut verdient, hat die Möglichkeit, sich anstelle des Kindergeldes am Ende des Jahres den Kinderfreibetrag auf die Einkommensteuer anrechnen zu lassen.