Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Beitrag Ratenschutz?
Der Fachbegriff dafür lautet Ratenschutz bzw. Restschuldversicherung oder Restkreditversicherung (RKV). Der Ratenschutz ist freiwillig und kann bei Abschluss eines Ratenkreditvertrags zusätzlich mit abgeschlossen werden. Kommt es zu einem Versicherungsfall, bietet er einen wirkungsvollen finanziellen Schutz.
Wann macht eine Restschuldversicherung Sinn?
Wird ein hoher Kredit mit langer Laufzeit abgeschlossen, kann der Abschluss einer Restschuldversicherung mit einem vernünftigen Beitragssatz sinnvoll sein. Die Versicherung muss der Kunde nicht bei seiner Bank abschließen, er kann sich auch andere Angebote von Versicherern einholen und mit dem seiner Bank vergleichen.
Ist eine Ratenschutzversicherung Pflicht?
Ist eine Ratenschutzversicherung Pflicht? Der Abschluss einer Ratenschutzversicherung ist normalerweise freiwillig. Soll die Absicherung verpflichtend sein, müssen deren Kosten in den effektiven Jahreszins einfließen. Bei schlechter Bonität bestehen jedoch einige Kreditgeber auf einer Absicherung.
Kann ich meine Kreditversicherung kündigen?
Restschuldversicherung und Kreditvertrag sind zwei getrennte Verträge. Eine Restschuldversicherung zu kündigen ist bei laufendem Kredit in der Regel nicht möglich. Eine Kündigung der Restschuldversicherung ist in der Regel nur bei Umschuldung oder vorzeitiger Ablösung im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes möglich.
Kann man sein Geld versichern lassen?
Mit einer Hausratversicherung kann man sein Hab und Gut gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbrecher schützen. Mit zum Hausrat gehören auch Wertsachen wie Bargeld. Höhere Summen Bargeld sind somit nicht automatisch versichert, können aber individuell vereinbart werden.
Wie zahlt der Eigentümer auf die Hypothek?
Zunächst ist es möglich, dass der Eigentümer „freiwillig“ nach § 1142 zahlt. Hier will der Eigentümer mit seiner Zahlung die dingliche Belastung „loswerden“ und eine Zwangsvollstreckung in sein Grundstück vermeiden – er zahlt, wie man sagt, „auf die Hypothek“.
Was sind die besonderen Schwierigkeiten bei der Hypothek?
Die besonderen Schwierigkeiten bei der Hypothek liegen darin, dass dieses Recht zwar als akzessorisches Sicherungsmittel ganz ähnlich konstruiert ist wie etwa die Bürgschaft oder das Pfandrecht an Mobilien. Die Hypothek ist mit der von ihr gesicherten Forderung untrennbar verbunden, wie sich aus § 1153 ergibt.
Was ist die Frage des Umfangs der hypothekarischen Haftung?
Bei der Frage des Umfangs der hypothekarischen Haftung müssen zwei Aspekte unterschieden werden: Als Erstes ist zu fragen, welche Ansprüche mit der Hypothek gesichert werden sollen. Und zweitens muss geklärt werden, welche Gegenstände neben dem Grundstück noch „haften“, also mitverwertet werden können.
Was ist die Eintragung der Hypothek in das Grundbuch?
Die Eintragung der Hypothek in das Grundbuch ist das zweite Element, damit die Hypothek entsteht. Die Eintragung ist damit mit der Übergabe bei der Übereignung beweglicher Sachen nach § 929 S. 1 zu vergleichen. Die Übergabe als tatsächliches Element soll den Eigentumswechsel nach außen dokumentieren (Publizität).