Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum will mein neuer Arbeitgeber Urlaubsbescheinigung?
- 2 Welche Unterlagen braucht man für den neuen Arbeitgeber?
- 3 Was ist der Vorteil eines Arbeitsplatzwechsels innerhalb der Firma?
- 4 Wie informiert der Arbeitgeber den Arbeitgeber über den Kassenwechsel?
- 5 Kann der Arbeitgeber ihren Wohnort vorab mitteilen?
Warum will mein neuer Arbeitgeber Urlaubsbescheinigung?
Eine Urlaubsbescheinigung muss Ihnen Ihr Arbeitgeber gemäß § 6 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ausstellen, sobald Sie das Arbeitsverhältnis beendet haben. Sie informiert den neuen Arbeitgeber darüber, ob Ihnen im laufenden Kalenderjahr bereits Urlaub gewährt oder abgegolten wurde.
Welche Unterlagen braucht man für den neuen Arbeitgeber?
Zu erst einmal sollten bei der Personalabteilung verschiedene Informationen und Dokumente eingereicht werden….Berufseinstieg: Welche Unterlagen benötigt mein neuer Arbeitgeber…
- Versicherungsbestätigung der Krankenkasse.
- Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
- Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis)
Kann neuer Arbeitgeber Urlaub übernehmen?
Resturlaub kann grundsätzlich mit zum neuen Arbeitgeber genommen werden, dies ist jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft. Die Mitnahme darf weder durch den alten noch den neuen Arbeitgeber verweigert werden.
Was ist der Vorteil eines Arbeitsplatzwechsels innerhalb der Firma?
Der Vorteil eines Arbeitsplatzwechsels innerhalb der Firma ist, dass Sie Ihre alten Netzwerke weiter behalten können. Die andere Variante ist die, dass Sie vom Arbeitgeber versetzt werden. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und muss nicht immer mit Glücksgefühlen verbunden sein.
Wie informiert der Arbeitgeber den Arbeitgeber über den Kassenwechsel?
Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber Grundsätzlich gilt: Sie müssen den Arbeitgeber rechtzeitig vor Beginn der neuen Versicherung über den Kassenwechsel informieren. Ansonsten wird dieser nicht wirksam und Sie bleiben bei Ihrer alten Krankenkasse versichert.
Was sind die Gründe für einen Arbeitsplatzwechsel?
Eine berufliche Veränderung ist immer eine Herausforderung. Die Gründe für einen Arbeitsplatzwechsel können vielfältig sein – ganz gleich, ob Ihnen gekündigt wurde oder ob eine andere Stelle mit verlockenden Aussichten geworben hat. Was ist zu beachten, wenn ich eine neue Stelle antrete?
Kann der Arbeitgeber ihren Wohnort vorab mitteilen?
Natürlich kann Sie grundsätzlich niemand zwingen, dem Arbeitgeber Ihren Wohnort vorab mitzuteilen. Sie können sich allerdings gegebenenfalls schadensersatzpflichtig machen oder gekündigt werden wegen eines Verstoßes gegen Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.