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Warum steht die Garage direkt an der Grenze?

Warum steht die Garage direkt an der Grenze?

Die Garage steht direkt an der Grenze und war – da damals Hanglage – zum Teil im Erdreich und daher nur mit Noppenfolie außen abgedeckt (also nur der im Hang sichtbare Bereich war verputzt). 1990 wurde auf dem Nachbargrundstück gebaut. Dazu wurde das gesamte Erdreich abgetragen und auf eine ebene Fläche ein Mehrfamilienhaus gesetzt.

Was gilt für Garagen an der Grundstücksgrenze?

Wohnhaus mit Garage an der Grundstücksgrenze © schulzfoto, stock.adobe.com. So gilt zum Beispiel in Baden-Württemberg die Regelung, dass für Garagen mit einer maximalen Grundfläche von 30 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3,0 m ohne Baugenehmigung und direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen.

Was gilt für Garagen im Baurecht?

Anders als bei Wohngebäuden müssen für Garagen verschiedene Regelungen im Baurecht nicht in jedem Fall eingehalten werden. Dies gilt zum Beispiel hinsichtlich der Abstandsflächen zu anderen Gebäuden und damit auch für die Grenzbebauung. Dennoch sind beim Bau der Garage auf eine Grundstücksgrenze verschiedene wichtige Aspekte zu berücksichtigen.

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Ist ein Gebäude über die Grenze hinausgebaut worden?

Tipp: Unabhängig von den verschiedenen Vorgaben und Regelungen gilt, dass ein Gebäude nicht über die Grenze zum Nachbarn hinausgebaut werden darf. Ist dies der Fall, kann der Nachbar Einspruch erheben und unter Umständen sogar einen Rückbau fordern. Bebauungsplan beachten!

Wie lässt sich der Anbau an die Nachbarwand definieren?

In Nordrhein Westfalen lässt § 12 Abs. 1 NachbG NRW den Anbau an die Nachbarwand zu, wobei der Anbau unter Mitbenutzung der Nachbarwand als Abschlusswand oder zur Unterstützung oder Aussteifung der neuen baulichen Anlage definiert wird.

Wie darf ich die Grenzwand nutzen?

Der Eigentümer des Nachbargrundstückes darf die Grenzwand nur durch Anbauen nutzen, wenn der Eigentümer dieser Grenzwand schriftlich eingewilligt hat und der Anbau öffentlich-rechtlich zulässig ist.