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Warum schickte der Vermieter eine Mieterhöhung?
Statt einer Entschuldigung schickte der Vermieter eine Mieterhöhung per Brief. Darin hieß es: Aufgrund der energetischen Renovierung sei statt der monatlichen Miete von 657 Euro nun 2930 Euro für die 150 Quadratmeter große Wohnung fällig. Er begründete die Mietsteigerung mit den hohen Kosten, die durch die Dachsanierung entstanden seien.
Wann muss der Vermieter den Vermieter ankündigen?
Drei Monate vor Baubeginn muss der Vermieter diesen schriftlich ankündigen. In dem Schreiben muss im Detail stehen, was der Vermieter genau vor hat. Auch muss er angeben, wie hoch die Mieterhöhung ausfallen wird. Wie viel Energie Mieter durch die Maßnahmen sparen, darf der Vermieter pauschal vorrechnen.
Wie dürfen Vermieter und Vermieter den Mietvertrag kündigen?
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter dürfen daher gemäss Art. 266a des Schweizer Obligationenrechts (OR) unter Einhaltung der Kündigungsfristen den Mietvertrag kündigen. Bei der Kündigung durch den Vermieter sind Gründe nicht von Bedeutung.
Wie kann der Vermieter die Gegenstände aufbewahren?
Für all das, was sich noch darin befindet, übt der Vermieter sein „Vermieterpfandrecht“ aus. Er kann die Gegenstände dann in eigener Regie aufbewahren, was meistens um einiges günstiger ist.
Wie entsorgt der Vermieter das Eigentum des Mieters?
Zerstört oder entsorgt der Vermieter Eigentum des ehemaligen Mieters, so kann er ggfs dafür in Regress genommen werden und muss Schadensersatz leisten. Ist das Mietverhältnis beendet, so muss der Mieter die Wohnung räumen, dass in der Regel, er hat die Wohnung so zu verlassen, wie er sie bei Antritt seines Miete vorgefunden hat.
Kann der Vermieter die Mietsache nicht zurückfordern?
Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Was kann der Vermieter für Sachen des ehemaligen Mieters verlangen?
Entsorgt der Vermieter Sachen des ehemaligen Mieters so kann dieser dafür Schadenersatz verlangen. Das gilt auch insbesondere dann, wenn das Eigentum des Mieters nach Auslagerung aus den ehemals vermieteten Bereiche beschädigt, zerstört oder gar entwendet wird.