Warum muss eine Kündigung begründet werden?
Muss eine Kündigung begründet werden? Die Kündigung muss im Allgemeinen nicht begründet werden, um wirksam zu sein. Bei außerordentlichen Kündigungen muss der Kündigende dem anderen allerdings gemäß § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB „auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen“.
Ist ein Kündigungsgrund erforderlich?
Entgegen landläufiger Meinung müssen Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung keinen Kündigungsgrund angeben. Arbeitsrechtler raten sogar explizit davon ab, im Kündigungsschreiben einen solchen Grund zu nennen, um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung keine Angriffsfläche zu bieten.
Wie kann ich ihre Kündigung kündigen?
Wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, müssen Sie dies schriftlich tun – und sich an die geltenden Kündigungsfristen halten. Am besten sollten Sie Ihre Kündigung direkt persönlich an Ihren Vorgesetzten geben.
Was ist die Kündigungsfrist für einen Arbeitsvertrag?
Die erste wichtige Regel: Kündigen Sie, dann haben Sie sich dabei an die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 28 Tagen halten, insofern in Ihrem Arbeitsvertrag keine anderen Fristen festgelegt sind. Als Stichtag für die Kündigung gilt entweder das Monatsende oder der 15. des entsprechenden Monats.
Kann ich eine andere kündigungsform akzeptieren?
Haben Sie über die AGB eine andere Kündigungsform akzeptiert, müssen Sie diese grundsätzlich einhalten. Sehr unfaire Bedingungen, welche eine Kündigung erschweren (z.B. sehr lange Kündigungsfrist oder Kündigung nur per Fax), können unter Umständen missbräuchlich und damit nichtig sein.
Wie lange wird die Kündigung verhängt?
Diese wird für bis zu 12 Wochen verhängt, wenn Ihr Mitarbeiter „das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat“ (§ 144 SGB III). Das kann auch durch Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags geschehen.