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Warum haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen?
Seit der 2. Bundestagswahl im Jahre 1953 haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Aus historischen Gründen wollte man der Parteienzersplitterung entgegenwirken und daher keine reine Verhältniswahl mehr anwenden.
Das vorläufige Wahlergebnis der Bundestagswahl wird unmittelbar im Anschluss an die Wahlhandlung von den Wahlorganen ermittelt und auf schnellstem Wege (als sogenannte Schnellmeldung) an das Wahlorgan der nächsten administrativen Ebene weitergeleitet.
Wie wird die Erststimme gewählt?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Was waren die Stimmen für die Bundestagswahl 1953?
Bundestagswahl im Jahre 1953 haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Aus historischen Gründen wollte man der Parteienzersplitterung entgegenwirken und daher keine reine Verhältniswahl mehr anwenden.
Wie wird der Deutsche Bundestag gewählt?
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen. Wie viele Stimmen habe ich?
Wer ist in die Wählerliste aufzunehmen?
Wer ist in die Wählerliste aufzunehmen? Die Antwort ist gleichermaßen einfach wie umfangreich: In die Wählerliste sind alle wahlberechtigten und wählbaren Arbeitnehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 WO in alphabetischer Reihenfolge mit Familiennamen, Vorname und Geburtsdatum des Betriebs aufzunehmen.
Welche Stimmen können die Wahlberechtigten abgeben?
Die Wahlberechtigten können zwei Stimmen abgeben: die Erststimme und die Zweitstimme. Bei der Erststimme stehen Personen zur Auswahl. Es sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem Wahlkreis gegeneinander antreten.
Wie viele Wähler gibt es in einem Wahlbezirk?
Die Zahl der Wähler in einem Wahlbezirk sollte nicht größer als 2.500 sein, darf aber nicht so klein sein, dass ersichtlich wird, wie ein Wähler gestimmt hat.