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Warum durfen die Nachbarn die gemeinschaftliche Anlage nutzen?

Warum dürfen die Nachbarn die gemeinschaftliche Anlage nutzen?

Die Nachbarn dürfen die gemeinschaftliche Anlage grundsätzlich gemeinschaftlich nutzen. Dabei ist das Nutzungsrecht nicht beschränkt auf den Teil der Grenzanlage, der auf dem Grundstück des nutzenden Eigentümers steht. Allerdings ist das Nutzungsrecht beschränkt auf den Zweck der Grenzeinrichtung (zum Beispiel Betreten, Lagern, Befahren).

Welche Maße gelten für untergeordnete Bauteile?

Für untergeordnete Bauteile wie Balkone, Erker oder Vorbauten gelten geringere Grenzabstände. Ebenso für eine Garage: Sie darf auf die Grenze gesetzt werden. Die exakten Maße ergeben sich aus der Grenzbebauung der Landesbauordnung.

Was ist das Eigentum an einem überbauten Grundstück?

Das Eigentum an dem Überbau gehört dem Überbauenden (Stammgrundstück). Wer den Überbau zu dulden hat, kann dafür eine Rente verlangen. Grundlage für die Berechnung ist der Verkehrswert des überbauten Grundstücks zum Zeitpunkt der Grenzüberschreitung (§ 912 Absatz 2 Satz 2 BGB).

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Wie groß ist der Abstand zum Nachbargrundstück?

Hauserweiterungen wie Balkon oder Erker können nicht ohne Weiteres vorgenommen werden, da ein gewisser Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Wie groß der Abstand zum Nachbarn zu sein hat, steht in der Landesbauordnung. In der Regel sind es mindestens 2,5 Meter.

Ist es möglich ein Gewerbe im eigenen Haus zu betreiben?

Ein Gewerbe im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu betreiben, ist nur dann möglich, wenn davon keine wesentlichen Störungen für die Nachbarschaft ausgehen. Die gewerbliche Nutzung von Wohneigentum darf keine Störungen verursachen, die über die üblichen Störungen des Wohnens hinausgehen.

Welche Einschränkungen gelten bei der Vermietung von Wohneigentum an ein Gewerbe?

Bei der Vermietung von Wohneigentum an ein Gewerbe gelten die gleichen Einschränkungen wie bei einem eigenen Gewerbe im eigenen Haus. Vom Gewerbe dürfen keine Störungen ausgehen, die über diejenigen einer Wohnnutzung hinausgehen. Außerdem ist die Nutzungsänderung anzuzeigen und eine Genehmigung beim Bauamt einzuholen.

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Wie Verstößt ein Gewerbe im eigenen Haus gegen das Baurecht?

Ein Gewerbe im eigenen Haus zu betreiben, verstößt in vielen Fällen gegen baurechtliche Regelungen, die eine strikte räumliche Trennung von Wohngebieten und Gewerbegebieten vorsehen. Bei Verstößen gegen das Baurecht kann das Bauamt verlangen, die gewerbliche Nutzung von Wohneigentum einzustellen.