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Warum darf ein Vermieter keine Informationen uber den Mieter einholen?

Warum darf ein Vermieter keine Informationen über den Mieter einholen?

Grundsätzlich darf ein Vermieter keine Informationen über den Mieter durch die Befragung von Dritten – zum Beispiel der SCHUFA, den vorheriger Vermieter oder die Hausbank – einholen, ohne dass der (zukünftige) Mieter hierzu seine Einwilligung erteilt hat (siehe BGH NJW 1995, 49).

Wie kann ich die Mietminderung geltend machen?

Um die Mietminderung geltend zu machen, muss ein Mieter seinen Anspruch nicht erst beim Vermieter oder bei einem Gericht beantragen, da das Mietminderungsrecht automatisch eintritt, sobald die Mängel festgestellt werden. Er sollte aber eine Mängelanzeige bei seinem Vermieter machen, nur dann ist er zur Mietminderung berechtigt.

Welche Pflichten sollten Vermieter ernst nehmen?

Die Pflicht, den Einzug anzuzeigen sollten Vermieter ernst nehmen, denn für eine unvollständige oder fehlerhafte Wohnungsgeberbestätigung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Noch drastischer sind die Folgen, wenn der Vermieter den Einzug nur zum Schein meldet. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen.

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Wie können Vermieter die Höhe der Miete festlegen?

Vermieter können im Mietvertrag die Höhe der Miete nur theoretisch nach Belieben festlegen. In der Praxis haben sie sich an einige Beschränkungen zu halten, bei deren Missachtung sie unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat begehen.

Wie kann der Vermieter die Miete aufbringen?

Der Vermieter darf auch danach fragen, ob die Unterstützung Dritter (insbes. Sozialamt) erforderlich ist, um die Miete aufbringen zu können (AG Frankfurt, Urteil vom 27.08.1987 – 33 C 627/87-29). Bei Selbstständigen kann der Vermieter auch Nachweise zum Einkommen und den Vermögensverhältnissen in Form einer Bankauskunft verlangen.

Hat der Vermieter einen rechtlichen Anspruch auf eine Mieterselbstauskunft?

Nein, einen rechtlichen Anspruch auf eine Mieterselbstauskunft hat der Vermieter nicht. Allerdings kann sich der Vermieter seine Mieter natürlich selbst aussuchen und eine Verweigerung kann die Chancen auf die Mietwohnung schmälern. Was steht in der Mieterselbstauskunft?

Ist der Mieter verpflichtet zu wahrheitsgemäßen Angaben zu machen?

Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet dem Vermieter gegenüber wahrheitsgemäße Angaben zu machen (siehe: LG München WuM 87, 379). Bei der Beantwortung unzulässiger Fragen darf der Mieter lügen, ohne dass dies rechtlich nachteilige Folgen für ihn hat.

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