Waren nach Großbritannien verkaufen?
Wenn Sie nach Großbritannien (GB – England, Wales und Schottland) verkaufen, unterliegen Ihre Artikel der Mehrwertsteuer und ggf. Zollgebühren, die vom Käufer zu tragen sind. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als gewerblicher oder privater Verkäufer handeln.
Waren nach Großbritannien?
Für Warenlieferungen nach Großbritannien sind keine Ursprungszeugnisse notwendig. Als Ursprungsland für Waren aus dem Vereinigten Königreich (UK) ist seit dem 31.01.20 grundsätzlich nur der nationale Ursprung „UK“ oder „GB“, aber nicht mehr „Europäische Union“ (auch nicht ergänzend in Klammern) – anzugeben.
Was gilt für die Richtigkeit und Vollständigkeit in Großbritannien?
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Nach der Übergangsphase ab 1. Januar 2021 gilt Folgendes: Großbritannien ist nicht mehr Teil des Gemeinschaftsgebiets, sondern Drittlandsgebiet im Sinne des Umsatzsteuerrechts (vgl. § 1 Abs. 2a UStG).
Ist eine Lieferung aus Großbritannien nach Deutschland zu versteuern?
Bei einer Lieferung aus Großbritannien nach Deutschland ist kein innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i. V. m. § 1a UStG) der Ware durch den Empfänger in Deutschland zu versteuern.
Warum ist Großbritannien nicht mehr Teil der EU?
Januar 2021 gilt Folgendes: Großbritannien ist nicht mehr Teil des Gemeinschaftsgebiets, sondern Drittlandsgebiet im Sinne des Umsatzsteuerrechts (vgl. § 1 Abs. 2a UStG). Die in der MwStSystRL vorgesehene EU-weite Harmonisierung des Mehrwertsteuerrechts und EuGH-Entscheidungen sind für das VK nicht mehr bindend.
Was ist bei der Einfuhr im Vereinigten Königreich erforderlich?
Bei der Einfuhr im Vereinigten Königreich ist eine GB-EORI-Nummer erforderlich, sowie eine REX-Registrierung für die Nutzung des Präferenzverkehrs bzw. der ermäßigten Zölle für Warenlieferungen über 6000 Euro Warenwert. Für jeden Export ist eine Zollanmeldung notwendig.