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Wann wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft eingefuhrt?

Wann wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt?

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).

In welchem Jahr wurde die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner in Deutschland rechtskräftig?

August 2001 trat in Deutschland das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Damit wurden gleichgeschlechtliche Partnerschaften erstmals rechtlich anerkannt. „Wir sind nicht für eine solche eheähnliche Lebensgemeinschaft, die sozusagen mit einem Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft dann bedacht wird.

Was umfasst das zivilrechtliche Konzept der Ehe?

Das zivilrechtliche Konzept der Ehe umfasst eine Vielzahl von verbundenen Rechten und Pflichten, wie Erbrecht, Vertragsrecht und rechtliche Vertretung, Obsorge und (gemeinsame) Adoption, Aufenthaltsrecht, Steuerrecht, Versicherungswesen und nicht zuletzt das Namensrecht, für die Partner selbst wie auch deren Kinder.

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Welche Länder haben gleichgeschlechtliche Paare eingetragene Partnerschaften?

In Europa sind es derzeit vor allem west- und nordeuropäische Länder, in denen gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung haben. In vielen mitteleuropäischen Ländern, wie beispielsweise Slowenien und der Schweiz, dürfen gleichgeschlechtliche Paare derzeit nur eingetragene Partnerschaften schließen.

Wann hat Schweden die gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingeführt?

Schweden hatte 1995 für gleichgeschlechtliche Paare die „Registrierte Partnerschaft“ eingeführt. Die Partner hatten dieselben Rechte und Pflichten wie Ehegatten ausgenommen die Adoption. Seit 2002 hatten die Partner das volle Adoptionsrecht.

Wie steht die gleichgeschlechtliche Ehe im Mittelpunkt der politischen Diskussion?

Die gleichgeschlechtliche Ehe steht im Fokus der politischen Diskussion, im rein laizistisch-rechtlichen ebenso wie im religiösen Kontext, wo noch weitere Unterscheidungen Verheirateter und Nichtverheirateter hinzutreten. Die „Ehe für alle“ bzw.