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Wann Vernehmung?

Wann Vernehmung?

Gemäß § 163a StPO (Vernehmung des Beschuldigten) ist der Beschuldigte spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, dass das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, dass ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.

Wie entscheidet ein Richter bei Aussage gegen Aussage?

Wonach richtet sich die Entscheidung des Gerichts bei einer „Aussage gegen Aussage“ Situation? Gem. § 261 StPO hat der Richter im Rahmen der Hauptverhandlung seine Überzeugung zu gewinnen und entscheidet frei über das Ergebnis der Beweisaufnahme.

Was gilt als Vernehmung?

Die Vernehmung (veraltet: Verhör; englisch interrogation) ist im Strafprozessrecht die von Strafverfolgungsbehörden durchgeführte Befragung von Beschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen zwecks Aufklärung eines Tatherganges oder im Zivilprozessrecht die vom Gericht durchgeführte Befragung von Klägern, Beklagten.

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Was passiert bei Aussage gegen Aussage ohne Beweise?

Der Grundsatz „in dubio pro reo“ ist nämlich keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel. Das heißt er trifft keine Aussage darüber, ob der Richter eine Tatsache für gewiss halten darf oder muss, sondern nur, wie der Richter zu entscheiden hat, wenn er nach der Beweiswürdigung zu keinem eindeutigen Ergebnis kommt.

Kann der Betroffene gegen einen behördlichen Bescheid Widerspruch einlegen?

Widerspruch ohne Begründung. Möchte der Betroffene gegen einen behördlichen Bescheid vorgehen, kann er Widerspruch einlegen. Der Widerspruch bewirkt, dass noch einmal überprüft wird, ob die Entscheidung recht- und zweckmäßig ist. Warum der Betroffene mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, muss er grundsätzlich nicht angeben.

Welche Behörde ist zuständig für den Widerspruch?

Zuständig für den Widerspruch ist meist die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht aber sowohl die zuständige Stelle als auch die Adresse, an die der Widerspruch geschickt werden muss.

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Wie kann ich meinen Widerspruch zur Niederschrift erklären?

Ein normaler, herkömmlicher Brief reicht als Widerspruch aber aus. Alternativ kann der Betroffene seinen Widerspruch zur Niederschrift erklären. Dafür geht er zur zuständigen Stelle und gibt seinen Widerspruch dort zu Protokoll. Ein Sachbearbeiter schreibt das Ganze auf und der Betroffene muss die Niederschrift nur noch unterschreiben.

Ist ein Einspruch oder eine Beschwerde richtig interpretiert?

Und auch wenn der Betroffene Begriffe wie Einspruch, Einwände, Beschwerde oder Reklamation verwendet, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Ein Einspruch oder eine Beschwerde ist zwar etwas anderes als ein Widerspruch, aber die Behörde wird das Schreiben richtig interpretieren.