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Wann sollte man zur rentenberatung gehen?

Wann sollte man zur rentenberatung gehen?

Mit dem 60. Geburtstag ist eine individuelle Rentenberatung angesagt, die die Deutsche Rentenversicherung Bund ihren Versicherten kostenlos anbietet. „Jetzt ist der tatsächliche Renteneintritt nah genug für eine konkrete Berechnung mit realistischen Zahlen“, sagt Braubach.

Kann man mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen?

Altersrente nach 35 Versicherungsjahren Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent.

Kann man nach 30 Jahren Arbeit in Rente gehen?

Weiterhin besteht sie darauf, dass die Grenze nicht weiter als bis 67 ansteigen soll. Eine volle Rente wäre ab 63 Jahre nur dann möglich, wenn die betroffene Person mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann. Auch bei 30 Beitrags- oder 40 Versicherungsjahren soll es eine Mindestrente von rund 850 Euro geben.

Wie kann ich mit 60 in Rente gehen?

Doch einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente gibt es mit 60 Jahren in der Regel nicht mehr. Die Regelaltersgrenze ist nach der letzten Rentenreform auf 67 Jahre angehoben worden. Erstmals gilt sie für die Geburtsjahre ab 1964.

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Was bringt eine rentenberatung?

Konkret vertreten Rentenberater die Interessen Ihrer Mandanten in Fällen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

Was sollte man bei einer rentenberatung Fragen?

Dabei sollten Sie die wichtigsten Fragen zum geplanten Ruhestand klären:

  • Wie viel Rente erhalte ich von der Rentenversicherung?
  • Kann ich mir es finanziell leisten, früher in Rente zu gehen?
  • Welchen Lebensstandard kann ich mir im Alter leisten?
  • Habe ich eine Rentenlücke und wie kann ich diese schließen?

Kann ich mit 40 Arbeitsjahren in Rente gehen?

Abschläge. Mit mindestens 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen.