Menü Schließen

Wann soll man zur Rentenberatung?

Wann soll man zur Rentenberatung?

Mit dem 60. Geburtstag ist eine individuelle Rentenberatung angesagt, die die Deutsche Rentenversicherung Bund ihren Versicherten kostenlos anbietet.

Was kostet eine unabhängige Rentenberatung?

Für den Ratsuchenden stellt sich zunächst immer die Frage, welche Kosten ihn für eine unabhängige rechtliche Beratung entstehen. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darf die Gebühr für eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“ 190 EUR zuzüglich Auslagen und MwSt betragen.

Welche Fragen stellt man bei der Rentenberatung?

Dabei sollten Sie die wichtigsten Fragen zum geplanten Ruhestand klären:

  • Wie viel Rente erhalte ich von der Rentenversicherung?
  • Kann ich mir es finanziell leisten, früher in Rente zu gehen?
  • Welchen Lebensstandard kann ich mir im Alter leisten?
  • Habe ich eine Rentenlücke und wie kann ich diese schließen?
LESEN SIE AUCH:   Wie zieht sich der Hund aus den Hinterlaufen nach oben?

Was macht Rentenberatung?

Konkret vertreten Rentenberater die Interessen Ihrer Mandanten in Fällen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

Wo finde ich unabhängige Rentenberater?

Weitere Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Eine andere Anlaufstelle sind unabhängige Rentenberater, die sich im Bundesverband der Rentenberater zusammengeschlossen haben. Sie geben unabhängig Auskunft und beraten auch bei Rechtsstreitigkeiten.

Was kostet eine Überprüfung des Rentenbescheides?

Eine Überprüfung bei der Rentenversicherung ist jederzeit möglich und ist beim Rentenversicherungsträger in jedem Falle kostenfrei. Es sollte aber ein begründeter Verdacht bestehen, dass eine fehlerhafte Rentenberechnung vorliegt. Dies ist meist dann der Fall, wenn wichtige Zeiten im Rentenverlauf fehlen.

Wer kann mir bei der Rentenberechnung helfen?

Wer eine Beratungsstelle sucht, hat mehrere Möglichkeiten: Entweder man ruft bei dem Service-Telefon der Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 4800 an. Helfen können auch die ehrenamtlichen Berater sowie die Versichertenältesten, die sich ebenfalls über die Suche auf der Homepage oder am Telefon finden lassen.

LESEN SIE AUCH:   Was kann man gegen stinkende Po machen?

Was muss ich zur rentenberatung mitnehmen?

gültiger Personalausweis oder Reisepass.

  • letzter Versicherungsverlauf/letzte Rentenauskunft der Rentenversicherung (falls vorhanden)
  • bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Wie geht die Rentenberatung mit ihnen zusammen?

    Ihr persönlicher Rentenberater geht mit Ihnen gemeinsam Ihre Unterlagen durch. Rentenauskunft, Renten- und Kontenklärungsbescheid werden analysiert und Sie erhalten einen verständlichen Einblick in die komplexen Inhalte. Was kann ich mir unter der Rentenberatung vorstellen?

    Welche Unterlagen sind wichtig für eine umfassende Rentenberatung?

    Wichtig sind für eine umfassende Rentenberatung Ihre Rentenauskunft, Rentenbescheid oder Kontenklärungsbescheid. Am besten ist es aber, wenn Sie uns Ihren gesamten Rentenordner zur Verfügung stellen, wir suchen uns die passenden Unterlagen heraus.

    Wie kann ich die Beratung zur Rente vornehmen?

    Veränderungen gibt es jedes Jahr. Daher empfiehlt es sich, die Beratung zur Rente durch einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater vornehmen zu lassen. Sie gehen demnächst in Rente und planen Ihre weitere Zukunft? Sie haben eine Rente beantragt und zweifeln, ob die gewählte Rente die richtige ist?

    LESEN SIE AUCH:   Was ist der neue Name der amerikanischen Kamele?

    Wer hat Anspruch auf eine kostenlose Rentenberatung?

    Anspruch auf eine kostenlose Rentenberatung Wenn es um das Ausfüllen des Rentenantrags geht oder wann jemand in Rente gehen kann, dann sind die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung die richtige Anlaufstelle. Das Sozialgesetzbuch gesteht jeden gesetzlich Rentenversicherten ein Auskunfts- bzw.