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Wann muss ich meinen Vermieter über Nachwuchs informieren?
2. Wann muss man den Vermieter über Nachwuchs informieren? „Wenn das Kind auf der Welt ist, muss man den Vermieter unter Umständen informieren – und zwar dann, wenn es in der Betriebskostenabrechnung einen oder mehrere Posten gibt, die pro Kopf umgelegt werden“, so die Expertin.
Kann der Vermieter wegen Nachwuchs kündigen?
Das Gesetz besagt nämlich, dass ein Vermieter dem Mieter die Wohnung aufgrund Änderung in der familiären Situation nur kündigen darf, wenn ihm durch den Familienzuwachs wesentliche Nachteile entstehen (Art. 271a lit. f OR). Dies ist bei einem 16-monatigen Kind in einer 2.5-Zimmer-Wohnung wohl kaum der Fall.
Wann Vermieter sagen schwanger?
Eine Schwangerschaft muß dem Vermieter weder angezeigt noch mitgeteilt werden. Das Kind kann nach der Geburt ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden. Einzige Einschränkung: Es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen, diese braucht kein Vermieter hinzunehmen.
Wann darf der Vermieter in die Mietwohnung betreten?
Wann darf der Vermieter in die Mietwohnung? Ein gesetzliches Besichtigungsrecht gibt es nicht, trotzdem darf ein Vermieter die Wohnung des Mieters betreten, wenn ein konkreter und berechtigter Grund vorliegt. Konkrekte Gründe können sein:
Kann der Vermieter die Wohnung spontan besichtigen?
Klingelt der Vermieter und will die Wohnung spontan besichtigen, dürfen Mieter nein sagen. Der Vermieter muss dem Mieter unter Nennung des Grundes eine Wohnungsbesichtigung rechtzeitig ankündigen. Dabei können 24 Stunden genügen, wenn der Mieter z.B. nicht berufstätig ist oder dringende Handwerkerarbeiten anstehen.
Kann der Vermieter ohne Anmeldung die Wohnung betreten?
Wasserrohrbruch), hier darf der Vermieter auch ohne Anmeldung die Wohnung betreten und eine Notöffnung vornehmen lassen, wenn er den Mieter nicht erreichen kann. Es ist bei längerer Abwesenheit deshalb ratsam, einen Wohnungsschlüssel bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen und den Vermieter hierüber zu informieren.
Hat der Vermieter seinen Vermieter getäuscht?
Wenn der Hauptmieter seinen Vermieter über den Umfang und die Art der Untervermietung getäuscht hat, so berechtigt das diesen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Diese kann jedoch erst nach vorheriger schriftlicher Abmahnung erfolgen.