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Wann muss ich einspringen?

Wann muss ich einspringen?

Es gibt keine Pflicht einzuspringen Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, außerhalb ihres einmal festgelegten Dienstplans einzuspringen. Dieses kann er aber nur einmal „verbrauchen“ – indem er die Arbeitszeit im Dienstplan festlegt.

Kann man zum Dienst verpflichtet werden?

Eine Dienstverpflichtung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Die Bundesregierung kann im „Spannungs- und Verteidigungsfall“, also im Krieg, eine Dienstpflicht erlassen. Eine Pflegedienstleitung oder Stationsleitung kann weder den Krieg ausrufen noch die bürgerlichen Rechte außer Kraft setzen.

Wie weit kann der Arbeitgeber bei der Planung gehen?

Wie weit der Arbeitgeber bei der Planung gehen kann, hängt maßgeblich davon ab, ob es im Betrieb einen Betriebsrat gibt oder nicht. Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, gem. § 106 S. 1 GewO den Zeitpunkt der Arbeitsleistung festzulegen. Gebunden ist er dabei an:

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Wie gebunden ist der Arbeitgeber an den Tarifvertrag?

Gebunden ist er dabei an: Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt, so kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Arbeitsleistung grundsätzlich frei festlegen, solange dies dem billigen Ermessen entspricht. Je nach Branche also auch auf Samstage, Nachtschichten oder auch auf Sonn- und Feiertage.

Was steht im Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten?

Im Arbeitsvertrag steht nichts zu den Arbeitszeiten. Wie gesagt, öffentlicher Dienst, TVöD. Na ja, mal ganz böse formuliert: jeder Betrieb hat den Betriebsrat, den Personalrat, den er verdient, er hat ihn schliesslich gewählt. So, jetzt zum Fall.

Wie soll der Arbeitgeber die Arbeitskraft der Arbeitnehmer möglichst flexibel einsetzen?

Während der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, die Arbeitskraft der Arbeitnehmer möglichst flexibel einsetzen zu können, wollen Arbeitnehmer gerade mit Blick auf ihre Freizeitgestaltung (z. B. Familie, Freunde, Verein oder auch Nebentätigkeit) möglichst langfristig planen können.