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Wann muss eine Versetzung erfolgen?
Versetzungen sind immer zulässig, sofern der Arbeitsvertrag dies nicht ausdrücklich ausschließt, was in der Praxis nur selten der Fall ist. Üblich ist vielmehr eine Klausel, nach der sich der Arbeitgeber vorbehält, dem Mitarbeiter auch andere Tätigkeiten zuzuweisen, die seiner Ausbildung und Qualifikation entsprechen.
Wann ist es eine Versetzung?
„Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.
Wann liegt eine Versetzung vor?
Eine Versetzung liegt mithin dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen wird für voraussichtlich mehr einen Monat oder wenn die Zuweisung kürzer als ein Monat dauert, aber sich die Arbeitsumstände erheblich ändern.
Kann der Arbeitgeber Informationen zur Nebenbeschäftigung verlangen?
Ein Mitarbeiter muss den Arbeitgeber bei Aufnahme eines Nebenjobs darüber informieren. Obwohl der Arbeitgeber Informationen zur Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers einfordern darf, wird sein Wissensdurst durch das Gesetz begrenzt. Folgende Informationen kann er verlangen: Es gibt keine Informationspflicht hinsichtlich des Verdienstes im Nebenjob.
Kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit beweigern?
Behält sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Genehmigung vor, so müssen Sie ihn über das Nebengewerbe zwar informieren, eine Verweigerung der Zustimmung ist allerdings nur dann erlaubt, wenn durch die Nebentätigkeit seine berechtigten betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden.
Ist die Verteilung der Mehrarbeit auf die einzelnen Wochentage zulässig?
Der Betriebsrat bestimmt bei der Verteilung der Mehrarbeit auf die einzelnen Wochentage mit. in dringenden Fällen (zur Vermeidung von Entlassungen oder anderen betriebsbedingten personellen Maßnahmen) und nach Anhörung und nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig.
Kann der Arbeitgeber ein Nebengewerbe verbieten?
Der Arbeitgeber kann deshalb nicht grundsätzlich ein Nebengewerbe verbieten oder prinzipiell die Zustimmung verweigern. Nur wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt werden, ist ein Verbot seitens des Arbeitgebers möglich. Das betrifft insbesondere das Wettbewerbsverbot und die Überschreitung der Arbeitszeit.