Inhaltsverzeichnis
Wann muss ein Arbeitnehmer übernommen werden?
Unternehmensübernahme: Mitarbeiter sind gesetzlich geschützt Werden im Rahmen eines Share- oder Asset-Deals wesentliche Betriebsgrundlagen erworben, müssen alle damit in Zusammenhang stehenden Mitarbeiter übernommen werden. Die gesetzliche Grundlage bildet § 613a BGB.
Was bedeutet Betriebsübergang für Arbeitnehmer?
Folgen des Betriebsübergangs für Arbeitnehmer Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen mitsamt aller Rechte und Pflichten auf den neuen Betriebsinhaber über. Mit anderen Worten: er wird neuer Arbeitgeber für die Belegschaft des übertragenen Betriebs.
Kann Arbeitnehmer bei Betriebsübergang kündigen?
Nach § 613a Abs. 4 BGB darf keine Kündigung aufgrund des Betriebsübergangs ausgesprochen werden – weder durch den alten noch durch den neuen Arbeitgeber. Eine Kündigung im Zuge des Betriebsübergangs ist nur dann unwirksam, wenn der Übergang der einzige bzw. tragende Grund für die Kündigung ist.
Kann ich als Arbeitnehmer bei Betriebsübergang kündigen?
Verbot von Kündigungen wegen des Betriebsübergangs 4 S. 1 BGB die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den Erwerber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils unwirksam.
Was muss ich bei einer Betriebsübernahme beachten?
– Wie viele Kunden hat der Betrieb? – Wie alt sind die Kunden? – Wie hoch sind die Umsätze mit den einzelnen Kunden? – Kommen diese Kunden aus unterschiedlichen Branchen? – Besteht Abhängigkeit von einzelnen Kunden? – Bestehen persönliche Beziehungen zwischen dem Inhaber und den Kunden? – Können Sie diese Kunden …
Wann handelt es sich um eine Betriebsübernahme?
Ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht. Dies setzt voraus, dass eine bestehende wirtschaftliche Einheit beim bisherigen Inhaber unter Wahrung ihrer Identität auf den neuen Inhaber übergeht.
Was bedeutet ein Betriebsübergang nach 613a?
§ 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang. (1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Wann Kündigung nach Betriebsübergang?
Wann ist es kein Betriebsübergang?
Kein Betriebsübergang liegt vor, wenn die wirtschaftliche Identität nicht gewahrt bleibt. Das ist der Fall, wenn der Betrieb oder Betriebsteil vom Erwerber nicht im Wesentlichen unverändert fortgeführt wird.