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Wann muss der Mieter bei Eigenbedarf ausziehen?

Wann muss der Mieter bei Eigenbedarf ausziehen?

Liegt Eigenbedarf vor und der Vermieter kündigt, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nach bis zu fünf Jahren Wohndauer haben Mieter ab Ende des Monats der Kündigung drei Monate Zeit bis zum Auszug. Nach bis zu acht Jahren sind es sechs Monate und nach mehr als acht Jahren neun Monate.

Kann man immer wegen Eigenbedarf Mieter kündigen?

§ 573 räumt dem Mieter ausdrücklich das Recht ein, die Wohnung zu kündigen, wenn „der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nur bei unbefristeten Mietverträgen möglich.

Wann räumungsklage nach eigenbedarfskündigung?

Im Idealfall erfolgt, bei Nicht-Reaktion des Mieters auf die Klage, ein Versäumnisurteil innerhalb von vier Wochen. Das Urteil könnte dann bereits nach zwei Monaten vorliegen. In der Regel dauern die Verfahren einer Räumungsklage jedoch weitaus länger – meist sechs bis zwölf Monate.

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Wie lange muss ich bei Eigenbedarf wohnen?

Auch bei der Eigenbedarfskündigung hat das BGB entsprechende Fristen festgelegt (§ 573 c BGB). Generell erklärt § 577 eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren des Mietverhältnisses bevor eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen werden kann.

Wer zahlt bei Eigenbedarf den Umzug?

Wer trägt die Umzugskosten bei Kündigung wegen Eigenbedarf? Bei einer rechtmäßigen Eigenbedarfskündigung muss der Mieter die Umzugskosten selber tragen. Die Umzugskosten sind für den Mieter auch nicht steuerlich absetzbar, da der Umzug nicht beruflich veranlasst ist.

Wann muss der Vermieter auf einen Widerspruch reagieren?

§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB ganze 12 Monate Zeit, diese zu überprüfen und seine Einwendungen dem Vermieter mitzuteilen. Hat der Mieter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Betriebskostenabrechnung oder erscheinen ihm die darin ausgewiesenen Betriebskosten als zu hoch, kann er gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen.

Ist vorgetäuschter Eigenbedarf eine Straftat?

Melden Eigentümer oder Vermieter Eigenbedarf an, können sie die Immobilie für sich nutzen, der Mieter muss sich dann eine neue Wohnung suchen. Doch wer den Eigenbedarf vortäuscht, riskiert die Zahlung von Schadensersatz. Unter Umständen macht sich der Vermieter sogar strafbar.

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