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Wann muss der Kaufer eine Mahnung schreiben?

Wann muss der Käufer eine Mahnung schreiben?

Der Empfänger der Ware hat die Möglichkeit, wegen eines Lieferverzugs zu mahnen, wenn ein Liefertermin eindeutig festgelegt war. Eine Mahnung, und zwar in schriftlicher Form, ist in diesem Fall angebracht.

Was ist eine Mahnung Lieferverzug?

Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB@). Die Mahnung ist jede eindeutige Aufforderung des Gläubigers, mit der er unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass er die fällige Leistung verlangt.

Was ist eine verspätete Lieferung?

Eine verspätete Lieferung kann auch die beste Geschäftsbeziehung strapazieren und kann darüber hinaus verheerende Folgen haben: Lagerkapazitäten sind vielerorts knapp – weil teuer – und vielfach werden benötigte Teile erst bei Auftragsannahme bestellt. Was also tun, wenn die Lieferung ausbleibt?

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Ist der Liefertermin verstrichen und die bestellte Ware noch nicht geliefert worden?

Ist der vereinbarte Liefertermin verstrichen und die bestellte Ware noch nicht geliefert worden, muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung gesetzt werden. Verstreicht auch diese Frist, befindet sich der Verkäufer in Lieferverzug und dem Besteller können weitergehende Rechte und Ansprüche zustehen.

Wie kann der Käufer die Ware umgehend liefern?

Der Käufer muss den Verkäufer demnach klar und deutlich aufgefordert haben, die betreffende Ware umgehend zu liefern. Eine besondere Form ist dazu nicht erforderlich. Wichtig ist die ausdrückliche Aufforderung zu leisten : bloße Erinnerungen oder Rechnungszustellungen stellen keine Mahnung dar!

Kann ich vom Lieferanten Schadenersatz verlangen?

Treten Sie vom Vertrag zurück, können Sie vom Lieferanten grundsätzlich Schadenersatz verlangen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Nachlieferfrist ist verstrichen oder der Lieferant verweigert endgültig die Auslieferung. Sie können Ihrem Lieferanten dann den tatsächlich entstandenen Schaden in Rechnung stellen. 3.