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Wann kann man mehr Miete verlangen?

Wann kann man mehr Miete verlangen?

Zum Zeitpunkt, zu dem Ihr Vermieter die aktuelle Mieterhöhung ankündigt, muss die letzte schon mindestens ein Jahr zurückliegen. Wenn die neue Mieterhöhung in Kraft tritt, müssen seit der letzten mindestens 15 Monate vergangen sein. Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent steigen.

Wie kann man Mieterhöhung begründen?

Gründe für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind unter anderem der Verweis auf: einen Mietspiegel (§§ 558c, d BGB), die Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e BGB), ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen oder.

Kann der Vermieter die Miete einfach erhöhen?

Der Vermieter darf allerdings hier die Miete einfach erhöhen. Er muss vielmehr den Mieter in einem Schreiben zur Zustimmung auffordern. Sofern der Mieter diese nicht erteilt, kann der Vermieter ihn auf Erteilung der Zustimmung verklagen.

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Kann der Vermieter die Miete in laufenden Mietverhältnissen begründen?

Neben vertraglich festgelegten Steigerungsmöglichkeiten, wie der Staffel- und Indexmiete, kann der Vermieter die Miete in laufenden Mietverhältnissen lediglich durch die Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete begründen (§ 558 BGB). Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Mieterhöhung wegen Modernisierung vorzunehmen.

Kann der Vermieter die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen?

Sofern der Mietvertrag keine Vereinbarung zu einer Mieterhöhung in Form von Staffel- oder Indexmiete festlegt, kann der Vermieter gemäß § 558 BGB „die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen“.

Wann muss eine Mieterhöhung erfolgen?

Von daher sollten sich Mieter vorsichtshalber bei der Gemeinde, wo sich die Wohnung befindet, erkundigen. Eine Anhebung der Miete auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete darf erst 15 Monate nach Einzug des Mieters erfolgen. Darüber hinaus muss die letzte Mieterhöhung wenigstens 15 Monate zurückliegen.