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Wann kann der Vermieter einen Mietvertrag kundigen?

Wann kann der Vermieter einen Mietvertrag kündigen?

Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung. Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen.

Wie kann der Vermieter die Miete ändern?

Die Höhe der Miete, ebenfalls ein zentraler Bestandteil des Mietvertrags, darf der Vermieter unter bestimmten Bedingungen einseitig ändern – in der Regel handelt es sich dann um eine Mieterhöhung. Dazu ist er oft berechtigt, wenn er zum Beispiel Modernisierungsmaßnahmen durchführt oder wenn eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ansteht.

Was muss der Vermieter für die Befristung verlangen?

Wichtig aber: Der Mieter muss die Fortsetzung des Mietvertrages verlangen, bevor die Befristung abgelaufen ist. Die Höhe der Miete, ebenfalls ein zentraler Bestandteil des Mietvertrags, darf der Vermieter unter bestimmten Bedingungen einseitig ändern – in der Regel handelt es sich dann um eine Mieterhöhung.

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Was darf ein Vermieter ordentlich kündigen?

Zahlungsverzug des Mieters Was viele nicht wissen: Ein Vermieter darf auch ordentlich kündigen, wenn der Mieter in Zahlungsverzug ist, dies betrifft auch eine Betriebskostennachforderung. „Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich.

Kann der Vermieter Zahlungsverzug des Mieters kündigen?

Zahlungsverzug des Mieters – auch hier darf der Vermieter ordentlich kündigen 1 Es besteht ein Zahlungsrückstand von mindestens einer Monatsmiete 2 Der Zahlungsrückstand besteht schon länger als einen Monat 3 Der Mieter ist wegen dieses Rückstands mindestens einmal abgemahnt worden