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Wann kann der Vermieter die Wohnung kontrollieren?

Wann kann der Vermieter die Wohnung kontrollieren?

Übliche Zeiten sind werktags 10 bis 13 Uhr sowie 15 bis 18 Uhr, es können jedoch auch anderere Zeiten vereinbart werden, wobei der Samstag üblicherweise als Werktag gilt. In Ausnahmefällen darf die Besichtigung auch an Sonn- oder Feiertagen stattfinden – etwa, wenn Gefahr im Verzug ist.

In welchen Fällen darf der Vermieter die Wohnung betreten?

Fall 1: Neuvermietung oder Verkauf.

  • Fall 2: Modernisierungsmaßnahmen.
  • Fall 3: Sanierung- und Instandhaltungsmaßnahmen.
  • Fall 4: Drohende Schäden.
  • Fall 5: Vertragsbruch.
  • Fall 6: Ablesen von Messgeräten.
  • Zutritt ohne Zustimmung: Was der Mieter tun kann.
  • Besichtigung: Regeln für Vermieter.
  • Bin ich verpflichtet den Vermieter in die Wohnung zu lassen?

    (dmb) Nur wenn der Vermieter einen konkreten Grund oder besonderen Anlass für eine Wohnungsbesichtigung hat, muss der Mieter ihn in die Wohnung lassen. In jedem Fall muss der Vermieter die Besichtigung aber rechtzeitig ankündigen. Bei dringenden Handwerkerarbeiten können 24 Stunden Vorlauf genügen.

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    Ist man verpflichtet den Vermieter in die Wohnung zu lassen?

    Der Vermieter hat grundsätzlich keinen Zutritt dazu. In gewissen Fällen gewährt das Gesetz dem Vermieter allerdings ein Besichtigungsrecht. Der Vermieter darf Ihre Wohnung zwar betreten, wenn dies für den Unterhalt, die Wiedervermietung oder den Verkauf der Liegenschaft nötig ist.

    Wie kann ein Vermieter sein Eigentum verbessern?

    Da ein Vermieter sich in den meisten Fällen um sein Eigentum besser und in der Regel auch effektiver kümmert als Dritte, kann sich die Eigenleistung des Vermieters auch positiv für Mieter auswirken. Da alle Kosten die in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden immer belegbar sein müssen,…

    Was ist das gewerbliche Mietrecht?

    Das gewerbliche Mietrecht stellt im Zusammenhang mit der Trinkwas­ser­ver­ordnung für Vermieter von Gewerbe teilweise höhere Anforderungen, als für Vermieter von Wohnimmo­bilien. Bist Du Eigentümer oder Verwalter einer Gewerbeim­mobilie, dann ziehe den Rat von einem Experten hinzu, damit Du rechtlich auf der sicheren Seite bist.

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    Ist der Vermieter unnötig zu beanspruchen?

    Um den Vermieter nicht unnötig zu beanspruchen und nicht zu verärgern, sollten nur die Fragen gestellt werden, die der Mietinteressent für sich persönlich als relevant erachtet. 1. Wird die Wohnung befristet oder unbefristet vermietet? 2. Wann ist der frühest oder spätest mögliche Mietbeginn? 3. Ist im Mietvertrag ein Kündigungsverzicht vorgesehen?

    Wie können sie sich nach der Bonität des Vermieters erkundigen?

    Als Vermieter haben Sie das Recht sich ausdrücklich nach der Bonität des potenziellen Mieters zu erkundigen. Das bedeutet, Sie dürfen fragen. Besser als eine reine mündliche Auskunft sind natürlich Fakten und Auskünfte auf schwarz und weiß.