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Wann ist Videouberwachung am Arbeitsplatz zulassig?

Wann ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig?

Die heimliche Videoüberwachung ist am Arbeitsplatz in der Regel nicht gestattet. Die Kameras müssen nicht nur sichtbar sein, sondern die Arbeitnehmer müssen eindeutig über deren Zweck informiert werden und hierin zustimmen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die heimliche Videoüberwachung anlassbezogen eingesetzt wird.

Ist es erlaubt seine Mitarbeiter zu filmen?

Grundsätzlich gilt: In Räumen, die öffentlich zugänglich sind, in denen also nicht nur Mitarbeiter verkehren, darf eine Überwachung per Videokamera stattfinden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen kann und es gleichzeitig auch keine milderen Mittel gibt.

Was zählt als mitarbeiterüberwachung?

Eine Mitarbeiterüberwachung ist grundsätzlich in Grenzen anerkannt, beispielsweise um Verstöße des Arbeitnehmenden gegen arbeitsvertragliche Pflichten festzustellen oder Leistungsverhalten zu beurteilen.

Kann der Arbeitgeber sehen was ich mache?

Personenbezogene Überwachung als Ultima Ratio Finden sich bei einer anonymisierten Kontrolle Hinweise auf Missbrauch, kann der Arbeitgeber auch eine personenbezogene Überwachung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durchführen. Dabei gelten aber die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz.

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Was bedeutet die Videoüberwachung am Arbeitsplatz?

Zur Videoüberwachung besagt der Datenschutz also, dass es eine Erforderlichkeit geben muss. Kameras am Arbeitsplatz sind nur erlaubt, wenn kein anderes effektives Mittel zur Verfügung steht, um den gleichen Zweck zu erfüllen.

Warum müssen die Mitarbeiter bei der Videoüberwachung schriftlich zustimmen?

Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter in den allermeisten Fällen der Videoüberwachung laut Datenschutz schriftlich zustimmen. Damit ist es allerdings nicht getan, denn diese Erforderlichkeit muss es für jede einzelne Kamera gegeben werden und nicht nur für die Videoüberwachung allgemein.

Was gilt bei der privaten Videoüberwachung?

Der Bundesgerichtshof definierte 2010 in seinem Urteil (Az. VI ZR 176/09), was bei der privaten Videoüberwachung laut Datenschutz zu beachten ist. Die Kameras dürfen weder den angrenzenden öffentlichen Bereich, noch benachbarte Privatgrundstücke erfassen. Auch der gemeinsame Zugang zu den Privatgrundstücken darf nicht gefilmt werden.

Wie sollte man die Mitarbeiterüberwachung beachten?

Dürfen Sie beispielsweise in der Pause den Computer nutzen, um persönliche E-Mails abzurufen oder Online-Portale zu besuchen, muss er unbedingt das Fernmeldegeheimnis berücksichtigen. Die Mitarbeiterüberwachung wird von den in § 88 Telekommunikationsgesetz aufgeführten Vorgaben beschränkt.

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