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Wann ist eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei?

Wann ist eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei?

Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen bei der Lieferung erfüllt sind: Der Unternehmer sendet die Ware in einen anderen EU-Mitgliedsstaat. Die Versendung der Ware wird nachgewiesen. Die innergemeinschaftliche Lieferung an andere Unternehmer ist steuerfrei.

Wann brauche ich eine Gelangensbestätigung?

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer durch geeignete Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Dies muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben.

Was muss auf der Rechnung stehen bei innergemeinschaftlicher Lieferung?

Für die Erteilung von Rechnungen über steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen sind gem. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Name und Anschrift des Leistungsempfängers, Entgelt, fortlaufende Rechnungsnummer, Angabe des Lieferzeitpunkts, Datum der Rechnung.

Wie Verbuche ich eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung?

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So kontieren Sie richtig! Der Empfänger muss seine Unternehmereigenschaft durch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen. Sind ansonsten alle Voraussetzungen erfüllt, bucht er den Verkauf auf das Konto „Innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1b UStG“ 8125 (SKR 03) bzw. 4125 (SKR 04).

Wer muss die Gelangensbestätigung ausstellen?

Dafür hat der deutsche Gesetzgeber die so genannte „Gelangensbestätigung“ eingeführt. Der ausländische Käufer muss dem deutschen Unternehmen nach Abschluss der Lieferung den Erhalt der Ware bestätigen. Eigentlich verlangt der Fiskus eine solche Bescheinigung schon seit dem 1. Januar 2012.

Wer ist verantwortlich für Gelangensbestätigung?

Die Gelangensbestätigung muss vom Waren-Abnehmer unterzeichnet werden. Er stellt die Bestätigung aus und unterzeichnet sie. Die Gelangensbestätigung kann dem Spediteur, welcher die Ware liefert, auch direkt ausgehändigt werden. Allerdings nur, wenn dieser auch vom Zulieferer beauftragt wurde.