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Wann ist eine Forderung berechtigt?

Wann ist eine Forderung berechtigt?

Damit eine Inkasso-Forderung berechtigt ist, muss eine offene und gerechtfertigte Hauptforderung bestehen. Diese muss sich in einer Rechnung nachweisen lassen. Die Rechnung muss folgende Bedingungen erfüllen: Sie muss ordnungsgemäß und fehlerfrei sein.

Wie kann ich mich gegen ein Inkassounternehmen wehren?

Kennen Sie die Forderung nicht, halten Sie ihre Höhe oder die Gebühren für falsch, widersprechen Sie schriftlich gegenüber dem Inkassobüro, am besten per Einschreiben mit Rückschein oder – bei Postfachadresse – mit Einwurfeinschreiben.

Wo kann ich mich über Inkasso beschweren?

Sie können sich beim BDIU jederzeit über die Arbeit von Inkassounternehmen beschweren. Am einfachsten benutzen Sie dazu dieses Formular. In schwierigen Fällen unterstütze ich als Ombudsfrau die Arbeit der BDIU-Beschwerdestelle.

Kann eine inkassofirma vollstrecken?

Inkassounternehmen müssen genauso wie andere Gläubiger auch zunächst einen rechtskräftigen Titel (z.B. ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid) erwirken, um eine Forderung zwangsweise vollstrecken zu können. Inkassoschreiben selbst sind dagegen kein Titel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

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Wie wehre ich mich gegen unberechtigte Forderungen?

Alternativ können Betroffene sich an einen Anwalt wenden. Der wird für einen Brief an die Firma etwa 40 Euro nehmen. Wer danach noch weitere Mahnungen erhält, kann es machen wie Rechtsanwalt Birk und „negative Feststellungsklage“ erheben. Dann geht die Sache vor Gericht.

Wann darf ein Inkasso eingeschaltet werden?

Erst wenn der Schuldner in Zahlungsverzug gerät, können Sie ein Inkassounternehmen beauftragen. Der Kunde hat eine Mahnung und damit eine Erinnerung zur Fälligkeit des offenen Betrags erhalten. Eine zweite oder gar dritte Mahnung ist nicht erforderlich, sie sind lediglich Ausdruck von Kunden-Kulanz.

Sind Inkassokosten einklagbar?

Nicht erstattungsfähig sind die Inkassokosten, wenn ein konzerninternes Inkassobüro beauftragt wird. Zahlt der Schuldner auf die Aufforderung des Inkassobüros, können nach herrschender Meinung die Kosten erstattet verlangt werden. Allerdings nicht in beliebiger Höhe.