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Wann ist ein Bilanzstichtag?

Wann ist ein Bilanzstichtag?

31. Dezember
Vom Grundsatz her gibt es keine Vorschrift, zu welchem Datum der Bilanzstichtag sein muss. Wie bereits erwähnt, entscheiden sich die meisten Unternehmen dafür, dass das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr endet. In dem Fall ist der Bilanzstichtag demnach der 31. Dezember eines jeden Jahres.

Wann ist Inventurstichtag?

Die Inventur im Unternehmen. In der Regel wird die Inventur am Jahresende durchgeführt, denn der Inventurstichtag ist der 31. Dezember.

Wird eine Inventur geprüft?

Während der Inventur sollte stets ein Kontrolleur anwesend sein, der stichprobenartig die Listen der Zweierteams überprüft. Auf den Inventurlisten müssen die Namen der entsprechenden Listenführer, der Name des Kontrolleurs und das Datum der Bestandsaufnahme notiert werden.

Kann der Bilanzstichtag frei gewählt werden?

Gesetzlich kannst du ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr und damit auch einen anderen Bilanzstichtag wählen. Dies bedarf aber immer der Zustimmung des Finanzamts.

Wann gilt ein Geschäftsjahr als abgeschlossen?

Technisch beginnt das Geschäftsjahr mit der Eröffnungsbilanz und endet am Bilanzstichtag, der höchstens 12 Monate nach dem Eröffnungsstichtag liegen darf (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB). Regelfall ist die Übereinstimmung des Geschäftsjahres mit dem Kalenderjahr, Abweichungen sind jedoch zulässig.

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In welchem Zeitraum kann die verlegte Inventur durchgeführt werden?

1 HGB ist festgelegt, dass eine verlegte Inventur innerhalb von drei Monaten vor und zwei Monaten nach dem Jahresabschluss stattfinden kann. Damit in der Bilanz der richtige Wert ausgewiesen wird, muss zusätzlich eine Wertfortschreibung oder Wertrückrechnung zum Bilanzstichtag erfolgen.

Welche Vorgänge beinhaltet eine Inventur am Ende eines Geschäftsjahres?

Derartige Wirtschaftsgüter dürfen weder mittels vor- oder nachverlegter Inventur noch mittels permanenter Inventur erfasst werden. Bei einer Stichtagsinventur werden die Wirtschaftsgüter durch Zählen, Messen und Wiegen entweder lückenlos oder in Form von Stichproben erfasst.