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Wann ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag notwendig?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird nötig, wenn personenbezogene Daten im Auftrag an Dritte weitergegeben und von ihnen verarbeitet oder genutzt werden. Die rechtlichen Vorschriften zur Datenweitergabe sind in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt.
Wer muss AVV erstellen?
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AV-Vertrag oder AVV) nach Art. 28 DSGVO, muss abgeschlossen werden, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten von Dritten, beziehungsweise Dienstleistern verarbeiten lässt. Er tritt somit an die Stelle des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags (kurz ADV-Vertrag) des BDSG.
Wer muss einen AV-Vertrag abschließen?
Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister verarbeiten lässt.
Was sind die Erkennungsmerkmale einer Auftragsverarbeitung?
Merkmale von Auftragsverarbeitung In der Regel besteht keine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und den Personen, zu denen die Daten gehören. Außerdem arbeitet der Auftragnehmer weisungsgebunden, entscheidet also nicht selbst darüber, was er mit den Daten anstellt.
Was muss in einen AVV?
Im AVV müssen die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung festgelegt werden. Dazu zählen u. a. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer.
Was sind die Anforderungen an den ausführenden Auftragnehmer?
Zu den Anforderung an den ausführenden Auftragnehmer zählen die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Verpflichtungen. Das sind vor allem die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen.
Wer wird als Auftragnehmer bezeichnet?
Als Auftragnehmer wird im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren derjenige Vertragspartner bezeichnet, der sich nach Ausschreibungs- und Bietverfahren gegenüber dem (öffentlichen) Auftraggeber vertraglich zur Erbringung von vorab festgelegten Leistungen und zur Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen verpflichtet.
Was sind die gesetzlichen Regelungen für die Auftragsausführung?
Das sind vor allem die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung zusätzliche wirtschaftliche, soziale, umweltbezogene, innovationsbezogene oder beschäftigungspolitische Anforderungen stellen.
Wie dürfen öffentliche Aufträge vergeben werden?
Nach § 122 GWB werden öffentliche Aufträge vom Auftraggeber an leistungsfähige und fachkundige (geeignete) Unternehmen vergeben, sofern diese nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen werden.
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