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Wann in Werkstatt nach Unfall?

Wann in Werkstatt nach Unfall?

Der Geschädigte eines Unfalls hat grundsätzlich das Recht, sich frei eine Werkstatt für die Reparatur des Schadens an seinem Auto zu suchen, wenn der Unfall nicht selbstverschuldet ist. Die Werkstattwahl nach einem Unfall, an dem Sie nicht selbst schuld sind, steht also jedem frei.

Wer darf Unfallschäden reparieren?

Grundsätzlich hat jeder Unfallgeschädigte die Wahl, ob er den Unfallschaden auszahlen oder reparieren lassen möchte. Fuhrparkbetreiber ebenso wie Privatpersonen können sich den Kfz Versicherungsschaden auszahlen lassen.

Kann mir die gegnerische Versicherung die Werkstatt vorschreiben?

Die gegnerische Versicherung kann Ihnen als Unfallgeschädigten nicht vorschreiben, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder nicht. Die Kosten hierfür muss die Versicherung des Unfallgegners tragen, wenn dieser den Unfall verursacht hat.

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Wann Kostenvoranschlag nach Unfall?

Nach einem unverschuldeten Autounfall sollte der Kostenvoranschlag als Grundlage der Schadenregulierung die absolute Ausnahme sein. Lediglich in so genannten Bagatellschäden, das heißt in Fällen, in denen die Reparaturkosten erkennbar unter 750,00 € liegen, dürfte ein Kostenvoranschlag nach Autounfall ausreichend sein.

Wie lange dauert Reparatur nach Unfall?

Durchschnittlich sollte sie zwischen vier und sechs Wochen liegen. Diese Zeitspanne dient jedoch lediglich der Orientierung und kann sich je nach den vorliegenden Umständen verkürzen oder verlängern.

Kann Versicherung auf Reparatur bestehen?

Kann die Versicherung auf eine Reparatur bestehen oder kann man sich den Unfallschaden auszahlen lassen? Die Versicherung kann nicht darauf bestehen, dass Sie den Schaden tatsächlich reparieren lassen. Ausnahmen sind Leasingfahrzeuge. Sie können den Schaden grundsätzlich auch fiktiv abrechnen.

Kann man nach dem Unfall eine Werkstatt reparieren?

Sie können nach dem Unfall für die Instandsetzung selber eine Werkstatt Ihres Vertrauens auswählen, wo Sie Ihr Auto reparieren lassen. Hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet, bietet die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners häufig an, den Unfallschaden zu reparieren und alle Kosten zu übernehmen.

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Ist es erlaubt das Fahrzeug selber zu reparieren?

Auch hier lautet die Antwort: Ja, es ist erlaubt, nach einem Autounfall das Fahrzeug selber zu reparieren. Wenn das Auto während einem unverschuldeten Unfall Schaden erlitten hat, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur.

Wie kann ich einen Unfallwagen reparieren lassen?

Bei einem Haftpflichtfall können Sie den Unfallwagen in aller Regel in Ihrer gewohnten Fachwerkstatt reparieren lassen. Vorher sollte aber eine Reparaturfreigabe vorliegen. Die Feststellung des Betrages der Kosten übernimmt Ihr Kfz Gutachter.

Wie kann man das beschädigte Auto selbst reparieren?

Zum einen kann das beschädigte Auto in einer Werkstatt repariert werden. Zum anderen können sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen und das Fahrzeug selbst reparieren. Im letztgenannten Fall handelt es sich um die sogenannte fiktive Abrechnung.