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Wann habe ich ein Aussageverweigerungsrecht?

Wann habe ich ein Aussageverweigerungsrecht?

§ 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern.

Wie verweigere ich die Aussage?

Die Entscheidung, vor Ermittlungsbehörden wie der Polizei die Aussage zu verweigern oder nicht, obliegt allein dem Betroffenen. Keine Person ist zur Selbstbezichtigung verpflichtet. Dieses Aussageverweigerungsrecht wird in Paragraph 136 StPO im Rahmen der ersten polizeilichen Vernehmung eingeräumt.

Was heißt Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch?

Vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen Die Verweigerung einer Aussage bedeutet, dass Sie auf einem Anhörungsbogen keine Angaben zu einer Ordnungswidrigkeit machen müssen, wenn Sie sich dabei selbst belasten würden. Antworten auf eine Frage, die die Schuld an der Tat betreffen, müssen nicht getätigt werden.

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Kann der Zeuge die Auskunft verweigern?

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. (2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

Warum hat der Zeuge das Zeugnis verweigern?

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren. In § 55 StPO steht nicht: „hat ein (komplettes) „ Zeugnis verweigerungsrecht“ wie in § 52 StPO (Prüfen Sie: Dürfen Sie evtl. doch komplett das Zeugnis verweigern, weil ein/e Angehörige/r betroffen wäre? Dann gibt es kein Problem).

Ist eine solche Vernehmung fast unmöglich?

Das ist fast unmöglich und eine solche Vernehmung wird Sie ohne anwaltliche Begleitung fast sicher „ans Messer liefern“. Denn egal, ob Sie ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht haben: Sie müssen erst einmal auf eine Ladung hin erscheinen. Sie müssen grundsätzlich aussagen.

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