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Wann gilt eine Klage als anhangig?

Wann gilt eine Klage als anhängig?

Anhängig ist ein gerichtliches Verfahren, wenn ein Gericht mit ihm befasst ist, also sobald ein Antrag, eine Klage oder ein Rechtsmittel bei dem Gericht eingereicht ist und solange das Gericht in dem Verfahren noch tätig werden kann. Mit der Zustellung der Klage an den Beklagten ist die Klage erhoben (§ 253 I ZPO).

Was bedeutet gerichtlich anhängig?

Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist. Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

Wann endet die Rechtshängigkeit?

Die Rechtshängigkeit endet mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens durch Urteil oder Gerichtsbescheid bzw. durch Klagerücknahme (§ 102 Abs.

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Was ist Rechtshängigkeit ZPO?

Erklärung zum Begriff Rechtshängigkeit – ZPO Als Rechtshängigkeit (Litispendenz) wird im Prozessrecht ein bestimmter prozessualer Zustand eines Rechtsverhältnisses bezeichnet. Je nach Rechtgebiet unterscheiden sich sowohl der Beginn als auch deren Folgen.

Was versteht man unter Rechtsstreit?

Ein Rechtsstreit ist eine Auseinandersetzung einer rechtlichen Angelegenheit zwischen zwei oder mehreren Parteien mit entgegenstehenden Interessen in einem gerichtlich anhängigen Verfahren. Man spricht insoweit auch von einem Prozess.

Was bedeutet Streitanhängigkeit?

Mit der Zustellung einer Klage an die Beklagte/den Beklagten ist die Klage wirksam erhoben und somit streitanhängig. Ab diesem Zeitpunkt kann über den geltend gemachten Anspruch kein (weiterer) Rechtsstreit begonnen werden.

Wann tritt die Rechtshängigkeit ein?

Im Zivilprozessrecht beginnt die Rechtshängigkeit mit Zustellung der Klage an den Beklagten. Sie ist in § 261 ZPO geregelt. Erst ab Rechtshängigkeit besteht zwischen den Parteien ein sogenanntes Prozessrechtsverhältnis; erst ab diesem Zeitpunkt kann überhaupt eine Entscheidung durch das Gericht ergehen.

Was ist der Unterschied zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit?

Anhängigkeit bezeichnet im Prozessrecht den Zeitpunkt, in dem die Klage bei Gericht eingegangen ist. Die Anhängigkeit ist von der Rechtshängigkeit, also dem Zeitpunkt, in dem die Klage zugestellt wird (Klageerhebung), zu unterscheiden. Grundsätzlich liegt die Anhängigkeit vor der Rechtshängigkeit.

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Wann wird Anspruch rechtshängig?

(1) Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet. (2) Die Rechtshängigkeit eines erst im Laufe des Prozesses erhobenen Anspruchs tritt mit dem Zeitpunkt ein, in dem der Anspruch in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht oder ein den Erfordernissen des § 253 Abs.

Was bedeutet Rechtshängigkeit BGB?

Grundbegriffe (Rechtshängigkeit) Ein Rechtsstreit ist im Zivilrecht rechtshängig, wenn Klage vor einem Gericht erhoben worden ist (§ 261 ZPO@). Eine Geldschuld hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist (sog. Prozesszinsen, § 291 BGB@).

Was versteht man unter Kosten des Rechtsstreits?

Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen) sowie die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien (Anwaltskosten und Auslagen). Sie richten sich nach dem Streitwert und der Art des Verfahrens.