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Wann gilt eine Gesellschaft als aufgelöst?
Als Auflösung wird im Gesellschafts- und Vereinsrecht der Beginn des Zeitraumes bezeichnet, durch den die Gesellschaft aus einer gewerblichen Tätigkeit in die Phase der Liquidation/Abwicklung ihrer Geschäfte bis zur Vollbeendigung ihrer Existenz eintritt.
Wann ist GmbH aufgelöst?
Wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet wird, muss der Gesellschafter unverzüglich oder spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Eröffnungsantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die GmbH aufgelöst.
Wann ist Liquidation GmbH beendet?
Der Schluss der Liquidation ist gemäß § 74 GmbHG zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Die Liquidation ist beendet, wenn sämtliches Vermögen der Gesellschaft verteilt ist und keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind. Der Antrag kann erst nach Ablauf des Sperrjahres gestellt werden.
Was geschieht mit der GmbH-Liquidation?
Sobald mit Ende der GmbH-Liquidation alle Geschäfte abgewickelt sind und das Gesellschaftsvermögen in Geld umgesetzt ist, wird dieses Vermögen sowie das Stammkapital der GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet. Die Verteilung erfolgt entsprechend der Beteiligung der einzelnen Gesellschafter am Unternehmen.
Was ist die wichtigste Pflicht nach der Liquidation?
Die wichtigste Pflicht nach der Liquidation ist die Wahrung der Aufbewahrungsfristen für alle Bücher und Schriften. Das Gesetz sieht eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vor. Sie können die Bücher und Schriften je nach Menge einlagern lassen oder zuhause aufbewahren.
Welche Pflichten übernehmen die Liquidatoren in der GmbH?
Die Liquidatoren übernehmen die Repräsentation der GmbH nach außen, um das Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter zu verteilen, welches das eigentliche Ziel der Liquidation ist. Ihre Pflichten in diesem Umfang sind größtenteils in den § 70-73 GmbHG geregelt.
Wann darf die Liquidation begonnen werden?
Für die Durchführung der Liquidation gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Dauer. Mit der Verteilung des nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger verbleibenden Restvermögens der GmbH darf jedoch erst nach einer dreimonatigen Sperrfrist ab Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs im Amtsblatt zur Wiener Zeitung begonnen werden.