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Wann gilt das Verursacherprinzip?

Wann gilt das Verursacherprinzip?

Grundsatz. Das Verursacherprinzip legt die Kosten, die für eine vorangehende oder begleitende archäologische Maßnahme (Ausgrabung) entstehen, demjenigen auf, der im Eigeninteresse, um zum Beispiel eine Baumaßnahme durchzuführen, ein Bodendenkmal beseitigt.

Welche Umweltgesetze gibt es?

Zu den klassischen Umweltgesetzen gehören das WHG (Gewässerschutzrecht), das BImSchG (Immissionsschutzrecht), das BBodSchG (Bodenschutz- und Altlastenrecht), das BNatSchG (Naturschutzrecht) und das KrWG (Abfallrecht).

Wie wurde das Verursacherprinzip verankert?

In den Folgejahren wurde das Verursacherprinzip in unterschiedlichen Gesetzen verankert, da es in Deutschland – anders als etwa in der Schweiz – kein umfassendes Umweltschutzgesetz gibt. Instrumente zur Umsetzung des Verursacherprinzips sind gesetzliche Regelungen wie die Einführung der Abwasserabgabe oder die 13.

Wie wurde das Verursacherprinzip kritisiert?

Im Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 wurde dann das Verursacherprinzip auch auf politischer Ebene erwähnt. Dort wurde kritisiert, dass die Allgemeinheit Umweltschäden hinnehmen und für ihre Beseitigung Mittel aufbringen muss.

Wie hat der Gesetzgeber das Verursacherprinzip konkretisiert?

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Gleichwohl hat der Gesetzgeber das Verursacherprinzip in einzelnen Vorschriften konkretisiert, etwa in § 1 UmweltHG zulasten des Anlageninhabers. In der Bodendenkmalpflege wird das Verursacherprinzip analog angewandt. Hier bezeichnet es die Kostentragungspflicht für denkmalpflegerische Maßnahmen.

Was ist Das umweltrechtliche Verursacherprinzip?

Das umweltrechtliche Verursacherprinzip (engl. polluter pays principle) ist ein Grundsatz des Umweltschutzes, wonach Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen dem Verursacher angelastet werden sollen. Dagegen wird bei Kostenzuordnungsbetrachtungen wie im Controlling, bei der Kostenrechnung oder im Steuerrecht meist vom „ Verursachungsprinzip “ gesprochen.