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Wann gibt es IHK Prufungsergebnisse?

Wann gibt es IHK Prüfungsergebnisse?

Etwa vier Wochen nach der schriftlichen Abschlussprüfung können Sie die vorläufigen Prüfungsergebnisse der Ausbildungsberufe online abrufen. Ihre Azubi-Identnummer und Ihre Prüflingsnummer finden Sie auf Ihrem Einladungsschreiben zur Abschlussprüfung.

Wann bekommt man die Ergebnisse der mündlichen Prüfung?

Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung zugelassen sind, erhalten die Ergebnisse der Klausuren zu Beginn des 4. Monats nach den Klausuren per einfachem Brief. Die Versendung der Briefe erfolgt regelmäßig am 5. Tag des 4.

Wann sind IHK Ergebnisse online?

Circa vier Wochen nach Prüfungstermin veröffentlichen wir in unserem Online-Portal die vorläufigen Ergebnisse. Etwa vier Wochen nach der schriftlichen Abschlussprüfung können Sie die vorläufigen Prüfungsergebnisse der schriftlichen Prüfungsbereiche im Online-Portal abrufen.

Wann bekomme ich meine Zwischenprüfung Ergebnisse?

2-3 Wochen dauert.

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Was bedeutet vorläufige Ergebnisse IHK?

Die „vorläufigen Ergebnisse“ sind die Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungsarbeiten. Die Ergebnisse geben einen ersten Überblick über die in der schriftlichen Prüfung gezeigten Leistungen. Sie sind nicht das abschließende Ergebnis der Prüfung.

Was bedeutet vorläufige Ergebnisse?

Kann man mit einer 5 die IHK Prüfung bestehen?

Die Bestehensregeln in den einzelnen IHK-Ausbildungsberufen sind leider immer noch nicht einheitlich geregelt. Während man in der Prüfung des einen Ausbildungsberufes mit einer “fünf” durchfällt, kann man in anderen Ausbildungsberufen durchaus mit einer “sechs” in einem Bereich bestehen.

Wer bekommt die Ergebnisse der Zwischenprüfung?

Die Prüfungsergebnisse der Zwischenprüfung gehen an die Berufsschullehrer und den ausbildenden Betrieb. Die kennen dann den Zwischenstand ihres Azubis. Vor allem aber weiß man durch die Zwischenprüfung selbst, wie es um den Kenntnisstand bestellt ist und was es bis zur entscheidenden Abschlussprüfung zu tun gibt.

Wann darf ich meine Prüfung anschauen?

Eine Einsichtnahme von Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten ist auf Antrag möglich, allerdings erst nach Abschluss der Zeugniskonferenzen.“ Der Prüfling kann sich an die übergeordnete Behörde (Landesschulamt) wenden und Einsichtnahme beantragen, wenn die Schule sich weigern sollte.

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