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Wann gibt es einen Haftbefehl?

Wann gibt es einen Haftbefehl?

Wie lange ist der Haftbefehl gültig? Der Haftbefehl bleibt grundsätzlich solange bestehen, bis dieser vollstreckt wird. Solange kein Urteil gesprochen wurde, soll der Vollzug der Untersuchungshaft in der Regel sechs Monate nicht überschreiten.

Wann muss der Haftbefehl verkündet werden?

(1) Der Haftbefehl ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht mehr vorliegen oder sich ergibt, daß die weitere Untersuchungshaft zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis stehen würde.

Welcher Richter entscheidet über Haftbefehl?

Ergeht auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach Anhörung des Beschuldigten Haftbefehl ohne Verschonung oder entscheidet der Haftrichter den Haftbefehl aufrecht zu erhalten, ordnet er Untersuchungshaft an.

Kann der Staatsanwalt einen Haftbefehl beantragen?

Der Staatsanwalt muss ebenfalls unverzüglich entscheiden, ob er einen Haftbefehl beantragen will. Keinesfalls darf die Polizei vor einer Anhörung durch den Richter den Festgenommenen vernehmen. Die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls müssen vor der Vernehmung des Beschuldigten vorliegen.

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Wann wird ein Haftbefehl erlassen?

Ein Haftbefehl wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Richter erlassen, wenn gem. § 112 StPO und der Freiheitsentzug nicht unverhältnismäßig ist. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Straftat begangen hat.

Kann der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden?

der Haftbefehl aufgrund weniger einschneidenden Maßnahmen als die Freiheitsentziehung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird, d. h. der Beschuldigten unter Auflagen freigelassen wird (§ 116 StPO). Wird der Haftbefehl erlassen oder Aufrechterhalten, wird der Beschuldigte in die Untersuchungshaft verbracht.

Was ist ein Haftbefehl?

Ein Haftbefehl ist die offizielle Anordnung, eine Person in Untersuchungshaft, im Volksmund auch U-Haft genannt, zu schicken. Durch den Haftbefehl soll die ordnungsgemäße Durchführung eines Strafverfahrens durch Staatsanwaltschaft und Polizei sichergestellt werden.