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Wann endet der betreuungsunterhalt?
Grundsätzlich endet der Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach Ablauf von 3 Jahren nach Kindesgeburt. Ob Betreuungsplätze vorhanden sind oder eine weitere persönliche Betreuung des Kindes notwendig ist wird im Einzelfall geprüft.
Kann man Fahrtkosten vom Unterhalt abziehen?
Grundsätzlich: Nein! Die durch den Umgang entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung und der Unterbringung des Kindes) können bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden.
Wann Kein betreuungsunterhalt?
Ist Ihr Kind bereits über drei Jahre alt, steht Ihnen in der Regel kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt mehr zu. Sie erhalten jedoch, unabhängig von dem Alter des Kindes, im Trennungsjahr Trennungsunterhalt.
Wann gibt es betreuungsunterhalt?
. Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht generell von der Geburt bis zum dritten Geburtstag des Kindes (sogen. Basisunterhalt). In dieser Zeit ist der betreuende Elternteil nicht verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Ist die Ex-Frau leistungsfähig?
Darauf, ob die Ex-Frau leistungsfähig wäre (also ob sie den Unterhalt zahlen könnte), kommt es daher nicht an. Es gibt daher keinen Unterhaltsanspruch, der gem. § 94 SGB XII auf das Sozialamt übergehen könnte. Bedenken Sie aber bitte, dass meine Auskunft auf dem Sachverhalt beruht, den sie mir hier geschildert haben.
Wie lange braucht die Mutter pflegerische Hilfe?
Der Medizinische Dienst stellte dann zügig fest, dass die Mutter mindestens für sechs Monate pflegerische Hilfe braucht und angesichts der Schlaganfall-Folgen dem vierten Pflegegrad zuzuordnen sei. Die Mutter ist fast vollständig gelähmt und muss rund um die Uhr betreut werden.
Wann schalte ich die Pflegekasse der Mutter ein?
Maria K. schaltete auf Anraten der Ärzte schon im Krankenhaus die Pflegekasse der Mutter ein. Der Medizinische Dienst stellte dann zügig fest, dass die Mutter mindestens für sechs Monate pflegerische Hilfe braucht und angesichts der Schlaganfall-Folgen dem vierten Pflegegrad zuzuordnen sei.
Wie lange muss der Unterhalt für die Ehefrau gezahlt werden?
Die Ehefrau muss sowohl den Trennungsunterhalt als auch den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung gesondert geltend machen. Der Unterhalt für die Ehefrau muss nach Scheidung so lange gezahlt werden, wie der unterhaltspflichtige frühere Ehegatte leistungsfähig ist und einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände vorliegt.