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Wann darf ein Vermieter in meine Wohnung?
Einen Anspruch auf Besichtigung hat der Vermieter zum Beispiel, wenn er in der Wohnung feststellen will, ob Mängel oder Schäden vorliegen bzw. wie schnell und in welchem Umfang Reparaturen notwendig sind.
Wie mache ich ein Vermieterpfandrecht geltend?
Es bedarf keines Gerichtsverfahrens. Zu Beweiszwecken ist es jedoch empfehlenswert, das Vermieterpfandrecht schriftlich (mit Zustellungsnachweis) geltend zu machen. Notwendig ist es zudem, das Pfandrecht ausdrücklich an konkreten Gegenständen geltend zu machen und diese dann auch schriftlich konkret zu benennen.
Was erlaubt Vermietern die Wohnung zu betreten?
Das Gesetz erlaubt Vermietern, die Wohnung eines Mieters zu betreten, wenn konkrete berechtigte Gründe vorliegen. Als berechtigte Gründe gelten: Verkauf und Nachmiete der Wohnung: Möchten Sie als Vermieter die Wohnung einem potentiellen Nachmieter oder Käufer zeigen, muss der derzeitige Mieter Ihnen Zutritt gewähren.
Wie ergibt sich das Recht zum Besitz einer Wohnung aus dem Mietvertrag?
Für Mieter ergibt sich Recht zum Besitz einer Wohnung oder Wohnraum aus dem Mietvertrag Im Mietrecht ergibt sich das Recht zum Besitz, also das Recht, das Eigentum des Vermieters für sich zu nutzen, für den Mieter aus dem Mietvertrag. Hausbesetzer – unrechtmäßiger Besitz, unerlaubte Nutzung von Wohnungen und Haus
Welche Betriebskosten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen?
Einen Teil dieser Betriebskosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen, das heißt diese fließen in die Mietpreise ein. Insgesamt 17 dieser Betriebskostenarten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen. Der Mieter zahlt dabei pro Monat die sogenannten „Nebenkosten“ als Teil der Miete im Voraus.
Wie kann der Vermieter das Vermieterpfandrecht entziehen?
Durch Sicherheitsleistung kann der Mieter das Vermieterpfandrecht abwenden (§ 562c BGB). Dabei bestimmt sich die Höhe der Sicherheitsleistung nicht nach dem Wert der eingebrachten Sachen, sondern nach der bestehenden Forderung des Vermieters. Der Mieter hat aber auch die Möglichkeit, einzelne Sachen dem Pfandrecht des Vermieters zu entziehen.