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Wann Bewahrungsverlangerung?

Wann Bewährungsverlängerung?

(1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf fünf Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten. (2) Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Strafaussetzung.

Wie lange darf Bewährungsstrafe sein?

Die Dauer der Bewährung ist von der verhängten Freiheitsstrafe zu unterscheiden! Nach Paragraph 56a Absatz 1 StGB kann das zuständige Gericht eine Bewährungszeit festlegen. Die Bewährungsstrafe umfängt dabei maximal fünf, mindestens jedoch zwei Jahre.

Wie lange wird eine Straftat gespeichert?

3. zwanzig Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr, 4. fünfzehn Jahre in allen übrigen Fällen.“

Wann endet der Bewährungszeitraum?

Wann endet der Bewährungszeitraum? Die Bewährung endet nur mit Ablauf der Bewährungszeit. Gemäß §56a StGB liegt die Bewährungszeit zwischen zwei und fünf Jahren. In dieser Zeit kann die Bewährung durch richterlichen Beschluss widerrufen werden, wenn gegen Bewährungsauflagen verstoßen wurde.

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Wie lange darf eine Bewährung verlängert werden?

Die Verlängerung darf jedoch nicht das Maximum der Bewährungsfrist überschreiten. Somit kann die Bewährung niemals länger als fünf Jahre sein. Ebenfalls ist zu beachten, dass die Bewährung nur bis zu ihrem Ablauf verlängert werden kann. Ein nachträgliches Verlängern ist nicht gültig.

Wie lange beträgt die Bewährungszeit?

Bspl.: Bewährungszeit beträgt ursprünglich 3 Jahre, so ist eine Verlängerung auf maximal 4 1/2 Jahre möglich. Ob hierbei dreimalig um 1/2 Jahr oder sofort um 1 1/2 Jahre verlängert wurde spielt keine Rolle. Nach Ablauf der maximalen Bewährungszeit erfolgt zwangsweise der Widerruf der Strafaussetzung.

Wann endet die Bewährung?

Die Bewährung endet erst, wenn am Ende der Frist keine weitere Straftat begangen wurde und es auch keinen Grund zum Widerruf oder zur Verlängerung der Bewährung gibt. In diesem Fall ist die Strafe vorbei und wird gemäß §56g StGB erlassen.