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Wann besteht Unterlassene Hilfeleistung?

Wann besteht Unterlassene Hilfeleistung?

Nach einem Unfall ist unterlassene Hilfeleistung anzuerkennen, wenn Personen an der Unfallstelle ungerührt vorbeifahren, als Ersthelfer nicht eingreifen, keine Erste Hilfe leisten oder noch nicht einmal den Notruf wählen.

In welchen Fällen ist man verpflichtet in einer Notsituation zu helfen?

Erforderlich ist die Hilfe, wenn ohne sie die Gefahr besteht, dass eine der tatbestandlichen Notsituationen sich zu einer nicht ganz unerheblichen Beschädigung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert auswirkt. Die Hilfe ist in aller Regel sofort zu leisten, damit die Rettungschancen nicht gemildert werden.

Wie schaffst du die Verletzten aus der Gefahrenzone?

Bemerkst du, dass bei dem Unfall Personen verletzt wurden, schaffe die Verletzten, wenn möglich, aus der Gefahrenzone. Rufe immer zuerst den Notruf, bevor du mit der Wiederbelebung einer verletzten Person beginnst. Wichtig: Den Rettungsdienst rufst du unter der 112.

Was ist eine Selbstverletzung?

Selbstverletzung steht im Zusammenhang mit psychischen Schmerzen und Stress, der Schwierigkeit, Gefühle auszudrücken und negativen Gefühlen der Person, was sie selbst angeht, z.B. Schuldgefühlen, Zurückweisung, Traurigkeit, Selbsthass, geringem Selbstwert, Einsamkeit, Panik, Wut oder sexueller Desorientiertheit. [6]

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Welche Gefahren können auf die betroffene Person einwirken?

Bei allen Gefahren, welche auf die betroffene Person noch einwirken können, ist der Selbstschutz immer mit zu berücksichtigen. Gefahren können hier z. B. heranrasende Autos oder die Ausbreitung einer Brandquelle sein. Zur weiteren Versorgung eines Betroffenen gehört auch die Suche nach möglichen Verletzungen.

Welche Verletzungen sind zu versorgen?

Nicht nur Verletzungen, die sofort ins Auge fallen, sind zu versorgen. Blutlachen am Boden und Blutflecken in der Kleidung oder beschädigte Kleidung weisen auf verdeckte Verletzungen hin.