Unter welchen Voraussetzungen muss ein Unternehmen mehr Gehalt zahlen?
Ein rechtlicher Anspruch auf mehr Geld für die eigene Leistung kann sich aber dann ergeben, wenn der Chef anderen, in vergleichbaren Positionen tätigen Mitarbeitern im Unternehmen das Einkommen erhöht, einen Arbeitnehmer aber davon willkürlich und ohne sachlichen Grund ausnimmt.
Wie verlangt man mehr Gehalt?
Gehaltsverhandlung Tipps: 15 geniale Tricks
- Machen Sie den ersten Verhandlungszug.
- Setzen Sie Ihr Gehalt in Relation.
- Nie das erste Angebot akzeptieren.
- Verhandeln Sie möglichst lange per E-Mail.
- Nennen Sie eine krumme Zahl.
- Verlangen Sie irrwitzig viel.
- Bitten Sie um einen Gefallen.
- Erzeugen Sie ein „Ja“
Wann kann man nach einer Gehaltserhöhung fragen?
Wann Sie regelmäßig nach Gehaltserhöhungen fragen, richtet sich danach, wann in Ihrem Unternehmen die Budgetierung für ein Geschäftsjahr stattfindet. Oft gilt das Ende eines Geschäftsjahres oder der Anfang des neuen Geschäftsjahres als optimaler Zeitpunkt für Gehaltsverhandlungen.
Was betrifft die Erhöhung in einem sinnvollen Rahmen?
Wenn die Erhöhung sich allerdings in einem sinnvollen und nachvollziehbaren Rahmen bewegt, betrifft dies in der Regel ganz kleine Aufträge und dann noch jene Kunden, die sowieso eine grundlegende Wertschätzung in der Zusammenarbeit vermissen lassen:
Hat der Betriebsrat nicht mitbestimmen bei der Erhöhung?
Der Betriebsrat hat zwar nicht mitzubestimmen bei der Festlegung des Betrags der Erhöhung (z. B. 4 \%), wohl aber bei seiner Verteilung. Der Arbeitgeber muss ein Eingruppierungsverfahren unter Beteiligung des Betriebsrats auch dann durchführen, wenn er meint, dass der Arbeitnehmer von keiner tariflichen Gehaltsgruppe erfasst werde.
Wann wird die Preiserhöhung mitgeteilt?
2. Der Umstellungstermin: Für Service-Verträge mit sich wiederholenden Aufgaben, die monatlich oder vierteljährlich abgerechnet werden, ist eine Preiserhöhung vielleicht noch am einfachsten, denn zum Jahreswechsel oder Quartalsanfang wird – zum Beispiel bei Vertragsverlängerung – die längst fällige Preiserhöhung mitgeteilt.
Wie kann der Betriebsrat bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mitbestimmen?
Der Betriebsrat hat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, die die AT-Angestellten betreffen, mitzubestimmen, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen.