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Unter Was zählt Codein?
Codein wird in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelistet und zählt somit zu den verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln. Das bedeutet, dass es ärztlich verschrieben werden, und unter Vorlage einer ärztlichen Verschreibung in medizinisch sinnvollen Mengen konsumiert werden kann.
Wo ist alles Codein drin?
Medikamente mit dem Bestandteil Codein
- AZUR compositum 350 mg/50 mg/30 mg Tabletten.
- AZUR compositum 600 mg/50 mg/40 mg Zäpfchen.
- AZUR compositum SC Tabletten.
- BRONCHICODEIN Tropfen zum Einnehmen.
- BRONCHICUM mono Codein Tropfen.
- CODEIN-1A Pharma 16 mg/ml Tropfen zum Einnehmen.
- CODEINTROPFEN-CT 1 mg.
Wie wird Codein zu Morphin?
“ Codein wird durch das Leberenzym CYP2D6 zu Morphin, seinem aktiven Metaboliten, umgewandelt. Wenn bei einem Patienten ein Mangel an diesem Enzym besteht oder er dieses gar nicht besitzt, wird eine adäquate analgetische Wirkung nicht erreicht werden.
Wie wird Codein in der Medizin eingesetzt?
In der Medizin wird Codein als Arzneistoff eingesetzt. Es wird als Schmerzmittel meist in Kombination mit Paracetamol sowie als Hustenstiller verwendet. Es steht auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation . Codein wurde 1832 von Pierre Jean Robiquet aus Opium isoliert.
Was ist der Anwendungsbereich von Codein?
Das hauptsächliche Anwendungsgebiet von dem Wirkstoff Codein ist die Behandlung von trockenem Husten. Dieser Husten ist oft sehr lästig und kann unter Umständen auch starke Schmerzen im Rachen verursachen. Der Wirkstoff wird bei der Behandlung von dem Husten in Form von Tropfen oder auch als Bestandteil von Hustensaft verschrieben.
Wie oft wird Codein in Kombination mit anderen Wirkstoffen verwendet?
Codein wird selten allein, häufiger in Kombination mit anderen Wirkstoffen (z.B. Koffein, Paracetamol) als Hustenstiller in Form von Tabletten, Sirup, Brausetabletten, Kapseln oder Bronchialpastillen verwendet.
Wie ist Codein in Deutschland eingestuft?
In Deutschland ist Codein durch das Betäubungsmittelgesetz ( BtMG) in Anlage III als verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft. Dabei ist zu beachten, dass es bis zu einer bestimmten Menge als Medikament verschrieben werden darf (sehr niedrige Dosen z.B. als Hustenmittel).