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Soll ich mein Logo schutzen?

Soll ich mein Logo schützen?

Wenn Sie das Logo vor allem zur markenmäßigen Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen nutzen möchten, die von Ihrem Unternehmen angeboten werden, sollten Sie das Logo als Marke schützen lassen. Die Schutzdauer der Marke können Sie unbegrenzt verlängern.

Was oder wer kann als Marke geschützt werden?

Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.

Was kostet der Schutz eines Logos?

Kosten für den Markenschutz Ihres Logos Eine Markenanmeldung beim DPMA kostet 290 Euro. In dieser Gebühr sind bereits drei Markenklassen enthalten. Bei einer EU-weiten Anmeldung fallen 900 Euro an. Sie können den Markenschutz unbegrenzt alle 10 Jahre verlängern.

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Wie lasse ich Namen schützen?

Einen deutschlandweiten Schutz Ihres Firmennamens erhalten Sie, wenn Sie diesen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke eintragen lassen. Nach der Registrierung darf der Name für die registrierten Waren und Dienstleistungen in Deutschland nur von Ihnen benutzt werden.

Was schützt das Markenrecht?

Das Markenrecht schützt Zeichen und Formen, die der Identifikation eines Unternehmens dienen. Laut Markengesetz fallen alle Kennzeichen, die mit den menschlichen Sinnen wahrgenommen werden können, darunter. Der Markenschutz räumt dem Markeninhaber das Recht ein, die Marke für sich zu nutzen.

Was kann nicht als Marke geschützt werden?

Nach § 8 Markengesetz kann man sich unter anderem folgendes nicht schützen lassen: Begriffe, die sich als Bezeichnung für Gegenstände und Dienstleistungen eingebürgert und sogenannte Verkehrsgeltung erworben haben, Flaggen und Wappen, Begriffe, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und.

Wie ist ein Logo geschützt?

Ist die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, schützt das Urheberrecht das Logo automatisch. Eine Anmeldung in einem Register oder ähnliches ist daher unnötig. Möchten Sie dennoch Ihr Logo schützen lassen, ist dies zum Beispiel mit einer Eintragung als Marke möglich.

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Welche Regeln gelten beim Markenschutz für Firmenlogos?

Beim Markenschutz für Firmenlogos gelten die selben Regeln wie für Firmennamen. Auch hier müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Um Ihren Firmennamen einzutragen und zu schützen, melden Sie am besten eine Wortmarke an. Damit schützen Sie eine Folge aus Buchstaben, Zahlen und/oder Sonderzeichen.

Wie kann ich einen Namen für eine Firma schützen lassen?

„Wie kann ich einen Namen für eine Firma schützen lassen?” Die zuverlässigste Methode dafür ist die Anmeldung des Firmennamens als Marke. Für einen Markenschutz in Deutschland ist eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erforderlich.

Kann man das Firmenlogo auch schützen lassen?

Firmenlogo auch schützen lassen! Der Markenschutz lohnt sich nicht nur für den Firmennamen. Gerade das Firmenlogo ist oft das Erste, was Kunden an Ihrem Unternehmen wahrnehmen, und damit Ihr wichtigstes Aushängeschild.

Kann man sich den Firmennamen als Marke schützen lassen?

Hat man sich den Firmennamen als Marke schützen lassen, kann man diese Angebote relativ einfach löschen lassen, indem man den Plattformbetreibern die Markenurkunde mit dem geschützten Firmennamen vorlegt.

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