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Sind Überwachungskamera im Auto erlaubt?
Eine Kamera an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett, eine sogenannte Dashcam, ist gesetzlich nicht verboten. Wer aber mit der Kamera permanent ohne konkreten Anlass den Verkehr filmt, verstößt gegen Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld. Dann sollte die Verwendung auch datenschutzrechtlich zulässig sein.
Welche Dashcams sind erlaubt in Deutschland?
Nein, verboten ist der Einsatz von Dashcams in Deutschland nicht, auch wenn dies immer noch viele glauben. Allerdings dürfen sie nur genutzt werden, um eine konkrete Situation aufzuzeichnen, und dürfen nicht permanent eingeschaltet sein.
Wie sinnvoll ist eine Dashcam?
Solange darauf geachtete wird nach dem Datenschutzgesetz nicht rechtswidrig zu handeln, kann eine Dashcam in Deutschland und auch in anderen Ländern durchaus sinnvoll sein. Denn durch diese können Verkehrsunfälle besser nachvollzogen werde und so der Schuldige einfacher ermittelt werden.
Wie lange darf eine Dashcam aufzeichnen?
Technisch ist es möglich, dass das Gefilmte in kurzen Sequenzen gespeichert wird. Ist der Speicher dann einmal voll, wird die älteste Aufnahme überschrieben. So kann die Dash Cam unendlich lange aufnehmen.
Welche Dashcam ist in Österreich erlaubt?
Sowohl der Kauf als auch die Installation einer Dashcam in einem PKW ist in Österreich erlaubt. Aber: Sobald eine solche Kamera, die am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe angebracht wird, zur Videoaufzeichnung verwendet wird, kann es Probleme geben. Stichwort: Datenschutz.
Wann nimmt eine Dashcam auf?
Die Kamera schaltet sich mit der Zündung ein und aus. Technisch ist es möglich, dass das Gefilmte in kurzen Sequenzen gespeichert wird. Ist der Speicher dann einmal voll, wird die älteste Aufnahme überschrieben. So kann die Dash Cam unendlich lange aufnehmen.
Warum Dashcam verboten?
Im BGH-Urteil wurde beschlossen, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfall-Prozess verwendet werden können. Jedoch verstoßen die Aufzeichnungen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie z. B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht.