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Sind taschenkontrollen auf der Arbeit erlaubt?
Zulässig sind lediglich Taschenkontrollen und u. U. das Abtasten der Oberbekleidung am Eingang/Ausgang des Unternehmens – sog. Werkstorkontrolle.
Wer darf taschenkontrolle bei Mitarbeitern machen?
Keine Willkür erlaubt Tor- und Taschenkontrollen sowie Leibesvisitationen sind nur ausnahmsweise zulässig, selbst wenn sie generell jeden Arbeitnehmer treffen. Der Arbeitgeber muss einen zwingenden sachlichen Grund für derartige Kontrollen haben, so z. B. besondere Sicherheitsanforderungen bzw.
Wer darf Rucksack durchsuchen?
Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat. Die Polizisten dürfen also nicht einfach eine Person und deren Tasche durchsuchen, weil sie neugierig sind.
Wer darf mich durchsuchen?
Nach § 29 PolGBW kann die Polizei eine Person dann durchsuchen, wenn sie nach dem PolG oder anderen Vorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen werden darf, Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen, sie sich an einem der in § #26 …
Welche Methoden helfen bei der Arbeitsplatzgestaltung?
Die Arbeitsplatzgestaltung ist ein oftmals unterschätzter Motivationsfaktor. Um Mitarbeiter zu motivieren, wenden viele Arbeitgeber unterschiedlichste Methoden an: Von täglichen „Guten Morgen-Gesprächen“, über Pizzagutscheine bis hin zu persönlichen Auszeichnungen, die im Unternehmen ausgehängt werden.
Wie kann der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit mitteilen?
Der Arbeitnehmer kann – soweit dies unternehmensintern nicht anders geregelt ist – die Mitteilung telefonisch, per SMS oder per E-Mail anzeigen. Nicht mehr unverzüglich dürfte hingegen aufgrund der Zustellzeiten die Anzeige per normalem Brief sein. Der Mitarbeiter muss auch mitteilen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird.
Was sind die wichtigsten Anreize für einen guten Arbeitsplatz?
Zu einem guten Arbeitsklima gehören neben einem vertrauensvollen, offenen Management und der richtigen Arbeitsplatzgestaltung auch folgende Anreize: Für Mitarbeiter ist es wichtig, dass sie den Wert ihrer Arbeit erkennen. Dazu müssen sie nach ihren Fähigkeiten den entsprechenden Aufgaben zugeteilt werden.
Warum darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht googeln?
Als Resümee lässt sich festhalten: An sich darf Ihr Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht googeln beziehungsweise er darf nur Daten erheben, die dienstlich begründet sind. Doch leider halten sich viele Arbeitgeber meist nicht hieran und betreiben umfangreiche Recherchen über ihre Mitarbeiter und Bewerber.