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Sind Schwangere pflichtversichert?

Sind Schwangere pflichtversichert?

Während der Schwangerschaft sind alle zu erbringenden Gesundheitsleistungen über den Versicherungsschutz der werdenden Mutter abgesichert.

Wie ist man in der Schwangerschaft versichert?

Freiwillig und pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse erhalten im Mutterschutz das Mutterschaftsgeld. Familienversicherte bekommen auf Antrag ein reduziertes, einmaliges Mutterschaftsgeld von maximal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Im Anschluss an den Mutterschutz folgt die Elternzeit.

Bin ich versichert wenn ich Elterngeld bekomme?

Während Sie Elterngeld bekommen, bleiben Sie so krankenversichert wie bisher. Das heißt: Wenn Sie bisher gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie gesetzlich krankenversichert. Wenn Sie bisher privat krankenversichert waren, bleiben Sie privat krankenversichert.

Welche schwangerschaftsversicherung gibt es?

Eine reine Schwangerschaftsversicherung (stationäre Zusatzversicherung), die explizit für Schwangere und deren Bedürfnisse konzipiert wurde, gibt es nicht. Trotzdem können wir Ihnen einen Kostenkorridor angeben, der Ihnen zeigt, mit welchem Monatsbeitrag Sie rechnen müssen.

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Was dürfen die Krankenversicherer in der Schwangerschaft anbieten?

Mittlerweile dürfen die Krankenversicherer nur noch sogenannte „Unisex-Tarife“ anbieten, die für Männer und Frauen die gleichen Leistungen enthalten. Aber Achtung: Wenn Sie in der Schwangerschaft abgesichert sein wollen, müssen Sie die Versicherung schon weit vor Beginn der Schwangerschaft abschließen.

Welche Leistungen übernehmen private Versicherer für die Schwangerschaft?

Je nach Vertrag und Tarif übernehmen private Versicherer zahlreiche Zusatzleistungen rund um die Schwangerschaft. Dazu zählen beispielsweise alternativmedizinische Behandlungen wie Homöopathie oder Akupunktur, Beratungseinheiten mit deiner Hebamme sowie die Kosten für einen Wahlarzt/eine Wahlärztin.

Welche Zusatzversicherungen gibt es für Schwangere oder Kinder?

Zusatzversicherungen speziell für Schwangere oder Kinder gibt es nicht. Mittlerweile dürfen die Krankenversicherer nur noch sogenannte „Unisex-Tarife“ anbieten, die für Männer und Frauen die gleichen Leistungen enthalten.