Menü Schließen

Sind Nachtarbeit und Schichtarbeit gesundheitsbelastend?

Sind Nachtarbeit und Schichtarbeit gesundheitsbelastend?

Da Nacht- und Schichtarbeit zu den gesundheitsbelastenden Arbeitszeitmodellen gehören, schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden müssen (§6 (1) ArbZG). Die aktuellen Empfehlungen finden Sie hier.

Was hinterlässt die Arbeit im Schichtdienst?

Oft hinterlässt die Arbeit im Schichtdienst dauerhaftes Leiden, psychisch oder auch körperlich. Viele Krankenpfleger, Ärzte oder auch Feuerwehrleute leiden im Laufe der Zeit unter Schlafstörungen, innerer Unruhe, Depressionen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Wann kann der Nachtzeitraum verschoben werden?

Der Beginn des Nachtzeitraums (23 Uhr) kann innerhalb des Zeitraums 22 Uhr bis 24 Uhr verschoben werden (§7 (5) ArbZG) . Die Aufsichtsbehörde (in Hessen das Regierungspräsidium) kann längere Arbeitszeiten in der Nacht bewilligen.

Was versteht sich unter Nachtarbeit?

Unter Nachtarbeit versteht das Gesetz Arbeit, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geleistet wird und in diesem Zeitraum mehr als zwei Stunden dauert. Nachtarbeiter sind Beschäftigte, die Wechselschichten mit Nachtarbeit leisten oder mindestens 48 Tage im Jahr (also im Durchschnitt mindestens einmal wöchentlich) nachts arbeiten (§2 (2-5) ArbZG).

LESEN SIE AUCH:   Was passiert mit Ameisen ohne Konigin?

Was sind die Grundregeln für Nachtarbeit?

Arbeiten in Nacht- und Schichtarbeit Das sind die Grundregeln Unter Nachtarbeit versteht das Gesetz Arbeit, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geleistet wird und in diesem Zeitraum mehr als zwei Stunden dauert.

Wie lange dauert die Nachtarbeit?

Als Nachtarbeit gilt Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, die in diesem Zeitraum länger als 2 Stunden dauert. Diese Regelungen sieht das Gesetz vor.

Wann kann die Nachtarbeit wiederholt werden?

Diese Untersuchung kann dann alle drei Jahre (ab einem Alter von 50 Jahren jährlich) wiederholt werden. Wird hier festgestellt, dass die Nachtarbeit die Gesundheit gefährdet, muss der Beschäftigte in den Tagdienst versetzt werden.