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Sind Katzen Kleintiere Mietrecht?

Sind Katzen Kleintiere Mietrecht?

Katzen gelten mietrechtlich zwar nicht als Kleintiere. Vermieter müssen die Haltung einer Katze in der Regel dennoch erlauben. Ausnahme wäre nur, wenn sie konkrete Gründe gegen die Haltung hätten.

Welche Tiere gehören zu den Kleintieren?

Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Hauskaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Eine Kleintierhaltung ist in Mietwohnungen immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen.

Warum muss der Vermieter die Haustierhaltung garantieren?

Das liegt daran, dass der Vermieter garantieren muss, dass durch das Tier keine Störungen für andere Mieter hervorgerufen werden. Zugegeben – keine leichte Aufgabe. Außerdem kommt es durch die Haustierhaltung nicht selten zu Schäden an der Mietwohnung.

Wie kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung abhängen?

Im Mietrecht kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung von der Zustimmung des Vermieters abhängen. Gemäß den Urteilen des BGH und dem Mietrecht dürfen Haustiere durch Vermieter nur mit einer Begründung abgelehnt werden. Die Zustimmung dürfen Vermieter also nicht grundlos verweigern.

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Welche Haustiere gehören zu der Mietwohnung?

Haustiere in der Mietwohnung Laut Mietrecht gehören Haustiere wie Katzen und Hunde nicht zu den Kleintieren. Die Tierhaltung in der Mietwohnung bedarf häufig der Zustimmung durch den Vermieter. Mieter brauchen für Kleintiere keine Erlaubnis – für Papageien allerdings schon.

Was ist wichtig zur Haustierhaltung in der Mietwohnung?

Das Wichtigste zur Tierhaltung in der Mietwohnung Im Mietrecht können Haustiere nicht generell verboten werden. Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Ist im Mietvertrag die Haustierhaltung grundsätzlich verboten, ist dies nur dann zulässig, wenn es eine Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung gibt.