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Sind Kameras in der Schule erlaubt?

Sind Kameras in der Schule erlaubt?

Ein Blick ins Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG) stellt klar: Eine Videoüberwachung in der Schule – und erst recht ei- ne solche während des laufenden Schulbetriebs – kommt in der Regel nicht in Betracht, denn der Gesetzgeber hat eine solche Überwachung in den bereichsspezifischen Datenschutzvor- schriften der §§ …

Sind in Grundschulen Kameras?

An insgesamt 56 der 408 Schulen Hamburgs sind 348 Videokameras im Einsatz: 330 davon laufen ohne Monitor, die Bilder werden auf einer „Black Box“ gespeichert und nur bei Bedarf angeschaut.

Sollte die Schule videoüberwacht werden?

Noch ein großer Vorteil von der Videoüberwachung an Schulen ist, dass die Schuldelikte mithilfe der Kameras leicht aufzuklären sind. Falls ein Verbrechen in einem Ort geschehen, wo die Sicherheitskameras installiert wurden, kann die Polizei zweifellos schneller und leichter den Verbrecher fassen.

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Wie viele Schulen in Deutschland haben Kameras?

Demnach sind laut Senat aktuell 348 Videokameras an Schulen im Einsatz, neun mehr als im Vorjahr. 18 dieser Kameras haben laut Behörde Monitore, zum Beispiel zur Überwachung eines Eingangsbereichs. Beim Rest würden die Aufnahmen in der Regel für sechs Wochen gespeichert (siehe Kasten). Hinzu kämen 86 Kamera-Attrappen.

Wie macht es Sinn eine Überwachungskamera zu aktivieren?

Es macht Sinn diese Überwachungskameras nur zu aktivieren, wenn sich niemand im Hause aufhält. Kommt Besuch und die Überwachungskamera ist eingeschaltet, muss dies ebenfalls dem Besucher mitgeteilt werden, so das BDSG.

Wie können Schüler und Lehrer die Kameras ausweichen?

Schüler und Lehrer können den Kameras nicht ausweichen. Eine Videoüberwachung stellt aber einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar. Der Betroffene hat keine Kontrolle darüber, wem gegenüber seine personenbezogenen Daten preisgegeben werden und wie diese verwendet werden.

Wie muss eine Überwachungskamera montiert werden?

Die Überwachungskamera muss so montiert werden, dass dies dem BDSG entspricht. Jede Überwachung muss gut sichtbar ausgeschildert werden. Beschwert sich jemand muss die Überwachung bis zur Klärung der Rechtslage zunächst ausgesetzt werden. Die Überwachungskamera darf weder öffentliches noch fremdes Eigentum erfassen.

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