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Sind bei vivawest Hunde erlaubt?

Sind bei vivawest Hunde erlaubt?

Pennylein Monika Borgou‎VIVAWEST Eine Haltung von Hunden bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Zustimmung unsererseits. Wenn Sie sich also einen Hund zulegen möchten, dann reichen bitte zuerst einen formlosen, schriftlichen Antrag an uns – vielen Dank!

Sind Hunde im Mehrfamilienhaus erlaubt?

Wenn der Mietvertrag die Haltung von Haustieren ausdrücklich erlaubt, heißt das, dass Mieterinnen übliche Haustiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster, Mäuse etc. auf jeden Fall halten dürfen – auch dann, wenn sich NachbarInnen beschweren.

Ist ein Hund erlaubt im Mietshaus?

Sind schon Hunde im Mietshaus, spricht die Gleichbehandlung für eine Genehmigung. Allerdings braucht der Vermieter das nicht unbedingt zu beachten (Landgericht Köln, 6 S 269/09). Zudem gilt: Ist ein Hund erlaubt, sind es nicht unbedingt mehrere! Es ist schließlich ein Unterschied, ob man einen Hund hält oder ein ganzes Rudel.

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Was ist wichtig für Mieter mit Hundewunsch?

Allerdings ergibt es sich manchmal erst während der Mietzeit, dass du gerne einen Hund in deiner Wohnung hättest. Dann ist es wichtig, was im Mietvertrag steht. Für Mieter mit Hundewunsch ist es günstig, wenn eine Tierhaltung im Mietvertrag generell erlaubt ist. Dann besteht für die Hundehaltung keine Genehmigungspflicht.

Ist ein Hund in der Wohnung vertragsgemäß?

Ein Hund in der Wohnung zählt nur dann als vertragsgemäßer Gebrauch, wenn er die Nachbarn nicht beeinträchtigt. Das ist ganz nach der Maxime: Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Freiheit eines anderen beginnt. Der Mieter braucht daher in solchen Fällen die Zustimmung des Vermieters.

Was steht im Mietvertrag für Hundewunsch?

Dann ist es wichtig, was im Mietvertrag steht. Für Mieter mit Hundewunsch ist es günstig, wenn eine Tierhaltung im Mietvertrag generell erlaubt ist. Dann besteht für die Hundehaltung keine Genehmigungspflicht. Jedoch kann auch ein pauschales Verbot sämtlicher Haustiere in der Wohnung vorteilhaft sein.

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